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    Der Energieausweis beim Hausverkauf

    Immobilienmakler Energieausweis

    Das Thema Energieausweis ist an sich nichts Neues, schließlich hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2015 beschlossen, dass Eigentümer einen Energieausweis vorweisen müssen, wenn diese ihr Haus verkaufen möchten. Angesichts der aktuellen Situation mit steigenden Energiepreisen hat dieses Thema allerdings wieder eine gewisse Brisanz erhalten. Wir möchten Ihnen im folgenden Artikel die wichtigsten Informationen rund um den Energieausweis mitgeben.

    Was ist der Energieausweis?

    Der Energieausweis ist ein Dokument, das über die energetischen Kennwerte einer Immobilie informiert. Es zeigt entweder den Energiebedarf oder den Energieverbrauch eines Gebäudes an. Wenn Sie als Eigentümer über den Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken oder eine Neu-Vermietung ansteht, ist der Ausweis Pflicht, damit potenzielle Interessenten vorher einschätzen können, wie hoch ihre Energiekosten ausfallen. Ausnahmen gibt es in einigen Fällen: Sie bewohnen Ihr Haus selbst oder Ihr Haus steht unter Denkmalschutz, dann ist kein Energieausweis nötig. Auch bei sehr kleinen Gebäuden (mit einer maximalen Nutzfläche von 50 m²) oder wenn Sie oder Ihr potenzieller Käufer das Haus abreißen wollen, sind Sie von der Pflicht befreit. Sollten Sie eine Wohnung verkaufen und kein Haus, so ist die Erstellung des Energieausweises nicht Ihre alleinige Verantwortung, sondern die Pflicht aller Eigentümer des Gebäudes.

    Grundsätzlich wird zwischen dem bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden. Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre an, während der bedarfsorientierte Ausweis sich am theoretischen Energiebedarf richtet. Wenn Sie also eine Immobilie besitzen, für die Sie weniger als drei Abrechnungsperioden an Energiekosten vorweisen können, dann müssen Sie einen Bedarfsausweis vorlegen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn es sich um einen Neubau handelt oder Ihre Immobilie lange Zeit leer stand.  Gleiches gilt, wenn Sie über ein Haus verfügen, welches noch nicht energetisch saniert worden ist und dessen Bauantrag vor dem 1. November 1977 liegt.

    Der Energieausweis informiert Sie über die Energieeffizienzklasse von A+ (sehr gute Effizienz) bis H (schlechte Effizienz) Ihres Gebäudes – ähnlich, wie Sie es bereits von Elektrohausgeräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken kennen. Dabei hat sich das Ampelsystem bewährt. Wenn der Pfeil im grünen Bereich liegt, ist der Energieverbrauch gering. Bei Gelb oder Rot herrscht entsprechend mittleres bis hohes Optimierungspotenzial und die Energiekosten werden sicher höher sein.

    Wer erstellt den Energieausweis beim Hausverkauf?

    Laut Gesetz dürfen nur entsprechend zertifizierte Fachleute einen Energieausweis ausstellen. Darunter fallen Architekten, Bautechniker und Bauingenieure, Handwerker aus dem Heizungsanlagenbau, ausgebildete Energieberater oder Schornsteinfeger. Wir von Isar Estate kennen kompetente und verlässliche Experten in unserem Netzwerk. Auf eigene Faust zu handeln, ist nicht nur verboten: Neben einem ungültigen Energieausweis können Ihnen im schlimmsten Fall Bußgelder von bis zu 10.000 Euro drohen.

    Wie hoch sind die Kosten zur Erstellung eines Energieausweises

    Die Kosten hängen zum einen stark davon ab, ob Sie einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Ausweis benötigen. Zum anderen legen die Gutachter ihre Preise oft selbst anhand von Faktoren fest, die berücksichtigen, wie komplex die bauliche oder heiztechnische Situation Ihres Hauses ist. Als ungefähren Richtwert können Sie mit folgenden Kosten rechnen:

    • Verbrauchsorientierter Energieausweis: zwischen 50 und 100 Euro
    • Bedarfsorientierter Energieausweis: zwischen 300 und 1.000 Euro

    Wie lange ist ein Energieausweis gültig

    Der Energieausweis ist grundsätzlich maximal 10 Jahre lang gültig. Es gibt aber Anwendungsfälle, bei denen ein neuer Ausweis erforderlich wird. Wenn Sie beispielsweise in der Zwischenzeit Renovierungen vorgenommen haben, die sich auf die Energieeffizienz Ihres Hauses auswirken (neue Dämmung oder ein neues Heizsystem), benötigen Sie früher einen neuen Energieausweis. Auch ältere Ausweise wie der Wärmeausweis oder Gebäudeenergiepässe können noch gültig sein. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Ausweis noch gültig ist.

    Welche Unterlagen benötige ich für den Energieausweis?

    Wenn Sie lediglich einen Verbrauchsausweis benötigen, sind folgende Unterlagen für Sie relevant:

    • Anschrift
    • Baujahr des Gebäudes
    • Energieabrechnungen für Warmwasser und Heizung der letzten drei Abrechnungsjahre
    • Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes
    • Baujahr der Heizungsanlage
    • Angaben zu eventuellem Leerstand

    Bei einem bedarfsorientierten Ausweis sollten Sie folgende Informationen bereithalten:

    • Anschrift
    • Baujahr des Gebäudes
    • Gebäudetyp
    • Gebäudeabmessungen (Bemaßte Grundrisse, Schnitte und Ansichten)
    • Bausubstanz
    • Technischen Ausstattung
    • Digitales Foto des Gebäudes und Fotos der modernisierten Außenbauteile
    • Bei Sanierungen oder Modernisierungen: Angaben zu Umfang und Jahr der Umsetzung
    • Energieträger, Heizflächen und Technik
    • Beleuchtung
    • Lüftung und Klimaanlagen

    Fazit

    Da der Energieausweis mittlerweile bei Vermietung und Verkauf für die meisten Wohngebäude Pflicht ist, sollten Sie sich als Eigentümer eines Hauses auf jeden Fall damit beschäftigen. Abhängig von Ihrer Gebäudeart müssen Sie bei Verkauf oder Neuvermietung Ihrer Immobilie einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis vorlegen. Daher sollte rechtzeitig ein Energieausweis beantragt werden, bevor Sie Ihre Immobilie vermarkten.

    Gründer Christian Dürr

    Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Energieausweises für Ihre Immobilie. Wir verfügen über ein Netzwerk an fachkundigen Experten, die berechtigt sind, Ihnen einen Energieausweis auszustellen. Sprechen Sie uns gerne an!

     

     

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    Haftungsausschluss

    Trotz sorgfältiger Recherche und Überprüfung der Quellen übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Bei unklaren Rechts- und Steuerfragen ist es angeraten, zu deren Klärung einen Anwalt und / oder Steuerberater zu beauftragen.

    Autor: Dipl.-Kfm. Christian Dürr

    Bildnachweis: Adobe stock photos, gopixa, 198315484