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Isar Estate

Gründer: Dipl.-Kfm. Christian Dürr

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    Immobilie im Alter: Haus verkaufen oder behalten?

    Immobilie im Alter verkaufen

    Das Gefühl, zu Hause zu sein, kann vieles bedeuten. Man kann es mit einem Menschen, einer Stadt oder ganz einfach auch einer Wohnung oder einem Haus verbinden. In jedem Fall sind die eigenen vier Wände für die meisten Menschen ein wichtiger Rückzugsort und ebenso mit vielen Erinnerungen verbunden. Gerade im Alter wird das eigene Zuhause noch mal mehr zum Lebensmittelpunkt, oftmals haben Bewohner hier den Großteil Ihres Lebens verbracht.

    Mit steigendem Alter können sich allerdings auch die Bedürfnisse und Anforderungen an das eigene Zuhause stark ändern. Vielleicht ist die Immobilie nicht altersgerecht. So kann die Lage aufgrund der fehlenden Infrastruktur, wie beispielsweise keine fußläufig erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten, nicht mehr ideal sein oder aber das Haus ist nach Auszug der Kinder schlichtweg zu groß und die Instandhaltung sehr aufwendig.

    Eigentümer stehen dann vor der schwierigen und sehr persönlichen Entscheidung, was mit dem Eigenheim im Alter passieren soll. Wir zeigen Ihnen auf, wann es sinnvoll ist, das eigene Haus oder die eigene Wohnung im Alter zu verkaufen, welche Alternativen zum Verkauf möglich sind und wie Sie in Ihrer Immobilie trotz Verkauf weiterhin wohnen können.

    Ihre Immobilie im Alter: Diese Optionen haben Sie

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was Sie mit Ihrer Immobilie im Alter tun können. In unserem Ratgeber verschaffen wir Ihnen einen Überblick, damit Sie diese schwierige Entscheidung fundiert und bestmöglich treffen können. Folgende Optionen stellen wir Ihnen vor:

    • Haus behalten und selbst bewohnen
    • Haus verkaufen und selbst bewohnen
    • Klassischer Hausverkauf mit Umzug

    Welche der Möglichkeiten die beste für Sie ist, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Vorstellungen ab. Gerne unterstützen wir Sie als Immobilienmakler im Raum München mit fachlicher Expertise und positiver Energie, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.

    Ihre Immobilie im Alter behalten

    Es macht Sinn in Erwägung zu ziehen, Ihre Immobilie im Seniorenalter zu behalten und zu bewohnen. Mit dem Eigenheim sind oftmals schöne Erinnerungen und tiefgreifende Emotionen verbunden. Die Nachbarschaft und die Umgebung sind vertraut und Freunde und eventuell Familie wohnen in der Nähe. Die Vorstellung, das geliebte Zuhause und das gewohnte Umfeld zu verlassen, scheint häufig unangenehm und belastend zu sein.

    Neben den verständlichen emotionalen Beweggründen ist es wichtig, auch einige rationale Überlegungen anzustellen. Dazu zählt die Erarbeitung einer ausführlichen Kostenanalyse. Es ist ein finanzieller Vorteil, dass beim Bewohnen der eigenen Immobilie keine monatlichen Miet- oder Wohnkosten, wie beispielsweise für die Bezahlung eines Seniorenheims anfallen. Gleichzeitig verursacht ein Eigenheim aber viele laufende Kosten und Gebühren. Deshalb sollten auch zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei der Kostenanalyse berücksichtigt werden. Einzelne Aufgaben wie Kochen, Putzen oder Gartenarbeiten müssen durch externe Dienstleister verrichtet werden, wenn sie nicht mehr selbst erledigt werden können. Dies kann in manchen Fällen eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Deshalb ist es wichtig, wirkliche alle Kostenfaktoren bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

    Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie frühzeitig beachten sollten, ist die dem Alter entsprechende Anpassung Ihres Zuhauses. Das Ausmaß der baulichen Veränderung ist von der eigenen körperlichen Fitness abhängig. Barrierefreie Eingänge, ein Treppenlift oder Haltegriffe an Wänden sorgen gegebenenfalls dafür, dass sie sich weiterhin uneingeschränkt und sicher in Ihrem Eigenheim bewegen können. Wenn Sie die genannten Vorkehrungen treffen können, wird Ihre Immobilie im Idealfall auch im Alter ihren Bedürfnissen gerecht.

    Der Hausverkauf im Alter mit Umzug

    Wenn das Haus oder die Umgebung nicht mehr zum Alter und den persönlichen Zielen passt, ist der Verkauf der eigenen Immobilie häufig ein sinnvoller Schritt.

    Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ist ein komplexer Vorgang, bei dem alle einzelnen Abläufe genau durchdacht und aufeinander abgestimmt werden sollten. Das gilt für Verkäufer jeder Altersgruppe. Gerade für ältere Eigentümer ist der Verkauf oftmals emotional besonders belastend, da mit dem Umzug auch ein Abschied von einer gewohnten und mit vielen Erinnerungen verknüpften Umgebung ansteht. Gleichzeitig wirkt ein Verkauf aus Altersgründen aber auch für viele Menschen befreiend und ist für die Zukunft die richtige Entscheidung. So wird es beispielsweise möglich, sich von dem Erlös einen lang gehegten Lebenstraum zu erfüllen oder in die Nähe der Kinder und Verwandten zu ziehen, um die Rentenzeit umgeben von den Liebsten zu verbringen.

    Ein anderer Grund für den Verkauf kann aber auch sein, dass Ihnen der jetzige Wohnraum nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist und Sie sich nun einsam in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung fühlen. Eine kleinere Immobilie kann dann die perfekte Lösung für Sie sein. Gleichzeitig reduziert der Umzug in eine kleinere Wohnung oder ein kleineres Haus den Zeitaufwand für Haushalts- und Instandhaltungsarbeiten. So haben Sie mehr freie Zeit, Ihren Hobbys nachzugehen, sich zu entspannen oder sich um Ihre Enkelkinder zu kümmern.

    Auch wenn in der nächsten Zeit größere Renovierungsarbeiten anstehen oder der altersgerechte Umbau Ihrer Immobilie nicht möglich ist, kann der Verkauf eine sinnvolle Möglichkeit für Sie sein.

    Als erfahrener Immobilienmakler übernehmen wir für Sie alle Schritte, die zu einem optimalen Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erforderlich sind. Wir stellen Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt des Geschehens. Dazu hören wir Ihnen in Ruhe zu und informieren Sie, welche wichtigen Punkte bei einem Immobilienverkauf zu beachten sind und wie wir Sie als starker Partner mit unserem Rundum-Service unterstützen. Nähere Informationen zu unserer Dienstleistung finden Sie hier: https://isarestate.de/hausverkauf-muenchen/

     

     

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    Haus im Alter verkaufen und selbst bewohnen

    Ist für Sie ein Verkauf, beispielsweise aus finanziellen Gründen unumgänglich? Gleichzeitig können Sie sich einen Abschied von Ihrer gewohnten Umgebung nicht vorstellen? Was tun, wenn man gerne im Eigenheim wohnen bleiben möchte, aber den Verkaufserlös benötigt, um den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten? Es gibt durchaus Möglichkeiten, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen und gleichzeitig weiterhin darin wohnen zu bleiben:

    • Wohnrecht
    • Umkehrhypothek
    • Leibrente
    • Nießbrauch

    Im Folgenden stellen wir Ihnen diese vier Optionen vor.

    Hausverkauf mit Wohnrecht

    Beim Hausverkauf mit Wohnrecht räumen Ihnen die Käufer ein sogenanntes lebenslanges Wohnrecht ein. Das ist zum Beispiel beim Verkauf eines größeren Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sinnvoll, da so beide Parteien, also der Verkäufer und die neuen Eigentümer, die Immobilie gleichzeitig nutzen können. Am häufigsten findet man die Variante des gemeinsamen Wohnens im selben Haus, wenn Käufer und Verkäufer miteinander verwandt sind oder sich aus anderen Gründen sehr nahestehen. Auch für Käufer, die ein Haus oder eine Wohnung zur Kapitalanlage suchen, kann der Kauf Ihrer Immobilie mit einem lebenslangen Wohnrecht durchaus attraktiv sein.

    Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass ein Verkauf, der an die Bedingung eines lebenslangen Wohnrechts geknüpft ist, auch Nachteile mit sich bringt. Zum einen werden die Verkaufschancen reduziert, da es weniger Käufer gibt, die mit der Bedingung des lebenslangen Wohnrechts einverstanden sind – die Zielgruppe möglicher Käufer wird also entsprechend eingegrenzt. Und auch der Verkaufserlös wird geringer sein als bei einem herkömmlichen Verkauf, da der neue Eigentümer aufgrund Ihres Wohnrechts zunächst keinen Nutzen aus der Immobilie ziehen kann. Finden Sie einen passenden Käufer, so wird Ihr lebenslanges Wohnrecht durch den notariellen Kaufvertrag geregelt und in der zweiten Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Der Käufer wird damit als neuer Eigentümer gesetzlich gebunden, Ihnen das vertraglich vereinbarte Wohnrecht zu gewähren.

    Hausverkauf gegen Umkehrhypothek

    Im Falle einer Umkehrhypothek können Sie ebenfalls bis zum Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und erhalten gleichzeitig regelmäßige Zahlungen für Ihre Immobilie.

    Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Bankkredit, der mit Ihrer Immobilie abgesichert wird. Der große Unterschied zu einem normalen Immobilienkredit ist, dass zu Lebzeiten keine Zins-und Tilgungszahlungen aus dem laufenden Einkommen geleistet werden müssen.

    Im Gegensatz zum Hausverkauf mit Wohnrecht bleiben Sie im Rahmen einer Umkehrhypothek Eigentümer der Immobilie mit einem lebenslangen Wohnrecht. Es findet bei dieser Variante bis zum Lebensende kein Eigentümerwechsel statt. Dabei ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, der bisherige Eigentümer auch weiterhin für die notwendigen Renovierungsarbeiten zuständig. Zum Lebensende des Eigentümers wird das Darlehen entweder getilgt oder die Immobilie geht in das Eigentum des Darlehensgebers über.

    Ob sich eine Umkehrhypothek lohnt, kann pauschal nicht beantwortet werden und hängt vom individuellen Fall ab. Wenn Sie Eigentümer einer größtenteils schuldenfreien Immobilie sind, keine Ihnen nahestehenden Erben haben und im Rentenalter mehr Geld zur freien Verfügung haben möchten, ist eine Umkehrhypothek eventuell das Richtige für Sie. Jedoch ist zu beachten, dass die Umkehrhypothek im Allgemeinen ein sehr teurer Kredit ist. Dies liegt daran, dass die Bank aufgrund des Risikos einer länger als statistisch berechneten Nutzungsdauer hohe Abschläge bei der Bewertung des Hauses einrechnet und auch die Zinsen und Gebühren deutlich höher liegen als bei einer standardmäßigen Immobilienfinanzierung.

    Hausverkauf gegen Leibrente

    Ähnlich wie im Fall der Umkehrhypothek können Sie auch bei der Leibrente weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen. Bei beiden Möglichkeiten müssen Sie keine Miete bezahlen und erhalten bereits zu Lebzeiten Geld für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Während bei der Umkehrhypothek die Auszahlung der Kreditsumme einmalig oder als wiederkehrende Rente möglich ist, handelt es sich bei der Leibrente in der Regel um eine wiederkehrende Zahlung. Gleichzeitig ist aber auch die Vereinbarung einer einmaligen Abschlagszahlung zu Beginn möglich.

    Der Hauptunterschied zwischen Umkehrhypothek und Leibrente liegt in der Eigentumsfrage. Anders als bei der Umkehrhypothek kommt es bei der Leibrente nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags und der anschließenden Eintragung ins Grundbuch zu einem Verkauf und somit zum Eigentümerwechsel. Ihre Rechte, wie zum Beispiel das lebenslange mietfreie Wohnrecht, werden durch eine Eintragung im Grundbuch abgesichert. Der Kaufpreis bei Leibrente wird berechnet, indem vom Marktpreis der Immobilie der mit Hilfe statistischer Rechengrößen berechnete Wert des lebenslangen kostenlosen Wohnrechts abgezogen wird. Dieser Kaufpreis wird dann in der Regel als regelmäßige monatliche, quartalsweise oder jährliche Rente ausgezahlt.

    Eine Leibrente macht vor allem dann Sinn, wenn man im Alter in der eigenen, möglichst schuldenfreien Immobilie wohnen bleiben möchte, gleichzeitig zusätzlicher Kapitalbedarf besteht, keine Erben vorhanden sind und man als Eigentümer die Verantwortung für die Instandhaltung der Wohnung oder des Hauses abgeben möchte.

    Haus mit Nießbrauch verkaufen oder verschenken

    Eine weitere besondere Form des Immobilienverkaufs ist der Nießbrauch. Auch hier haben Sie den Anspruch auf ein lebenslanges Wohnrecht. Das sogenannte Nießbrauchrecht muss notariell beurkundet werden und wird im Grundbuch eingetragen. Ähnlich wie auch bei der Leibrente wird das Haus oder die Wohnung tatsächlich verkauft. Im Unterschied zur Leibrente oder zum Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht haben Sie als ehemaliger Eigentümer jedoch deutlich umfangreichere Rechte: Hier dürfen Sie die Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern diese auch vermieten und die erzielten Mieteinnahmen behalten.

    Der Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht findet häufig aus steuerlichen Überlegungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge statt. Auf diese Weise kann bei größerem Vermögen eine spätere Erbschaftssteuer reduziert oder sogar vermieden werden. Hierbei ist die Grundidee, das Eigentum am Haus oder der Wohnung bereits zu Lebzeiten in Form einer Schenkung an die Erben zu übertragen und die alle 10 Jahre zur Verfügung stehenden Schenkungsfreibeträge auszuschöpfen. Gleichzeitig behält man das Nießbrauchrecht, das heißt das Recht, die Immobilie weiterhin selbst zu bewohnen oder zu vermieten.

    Fazit

    Zur Entscheidung über den Verkauf der selbst bewohnten Immobilie im Alter sind viele emotionale und rationale Faktoren zu berücksichtigen. Ob es sich lohnt oder nicht, und welche weiteren Möglichkeiten es für Sie und Ihre Immobilie gibt, sollte gründlich erörtert werden. Wichtig ist, dass Sie sich letztendlich mit Ihrer Wahl wohlfühlen.

    Häufig hilft es, eine unabhängige Person mit einzubeziehen. Diese kann Ihre Situation von einer anderen Warte betrachten und gegebenenfalls neue Perspektiven aufzeigen. Gerne beraten wir Sie als erfahrener Immobilienmakler mit viel Empathie und Fachkenntnis und unterstützen Sie, die für Sie optimale Entscheidung zu treffen.

    Haben Sie Fragen zum Thema Immobilie im Alter verkaufen oder behalten?

    Wir beraten Sie gerne!

    Haftungsausschluss

    Trotz sorgfältiger Recherche und Überprüfung der Quellen übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Bei unklaren Rechts- und Steuerfragen ist es angeraten, zu deren Klärung einen Anwalt und / oder Steuerberater zu beauftragen.

    Autor: Dipl.-Kfm. Christian Dürr

    Bildnachweis: stock photo, 513479768, JohnnyGreig