Die Wohngebäudeversicherung für den Schutz Ihres Gebäudes
Ein Feuer oder ein Sturm können Ihre Immobilie in wenigen Sekunden zerstören. Natürlich will sich niemand ein solches Szenario nicht vorstellen – gegen mögliche Folgen sollten Sie sich trotzdem absichern. Die Wohngebäudeversicherung zählt zu den Klassikern unter den Versicherungen für Immobilien und ist jedem Eigentümer zu empfehlen. Obwohl keine Pflicht dafür besteht, wird sie von Banken oft zur Gewährung eines Kredits verlangt. Auch wenn Sie Wohnungen vermieten, erweist sich die Wohngebäudeversicherung als sinnvoll: Entstehen an Ihrer Wohnung Schäden durch den Mieter, werden die Kosten je nach Einzelfall von der Versicherung übernommen. Ansonsten greift die Haftpflichtversicherung des Mieters.
Bei Brand-, Blitzschlag-, Explosions-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden bietet Ihnen die Wohngebäudeversicherung einen umfassenden Schutz für sämtliche Teile Ihrer Immobilie. Dazu gehören das Dach, Wände, eingebaute Türen und Fenster, Terrassen, Balkone und andere fest installierte Bestandteile wie etwa Küche, Einbaumöbel, fest verlegte Böden, ein Treppenlift oder sanitäre Installationen inklusive Heizungsanlage. Vom Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen sind dagegen:
- bewegliche Möbel oder Wertsachen
- Gebäudeteile, die ein Mieter selbst eingefügt hat
- sonstige Grundstücksbestandteile, wie zum Beispiel Zäune oder Gartenlaternen
- Gebäudezubehör, das gewerblichen Zwecken dient
Zudem berücksichtig die Wohngebäudeversicherung nicht alle Naturschäden. Um komplett gegen Naturgewalten versichert zu sein, ist eine Elementarversicherung vonnöten.
Gut zu wissen: Als Hauseigentümer müssen Sie die Wohngebäudeversicherung eigenständig abschließen. Sind Sie Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus, läuft sie in der Regel über die entsprechende Hausgemeinschaft oder Gesellschaft.
Zusätzlich empfohlen: Die Elementarversicherung
Obwohl Sie mit der Gebäudeversicherung einen umfassenden Schutz erhalten, sind Sie in den meisten Fällen nicht gegen Elementarschäden versichert. Naturkatastrophen ziehen jedoch häufig einen Totalverlust Ihres Gebäudes nach sich, weshalb Sie als Hauseigentümer den Abschluss einer Elementarversicherung in Erwägung ziehen sollten.
Diese Immobilienversicherung deckt als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung Schäden ab, die durch Naturgewalten wie Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen- und Vulkanausbrüche verursacht werden. Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, sind wie üblich nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.
Die Hausratversicherung für den Schutz Ihres Inventars
Die Wohngebäude- sowie die Elementarschadensversicherung kommen für Schäden an der Gebäudesubstanz auf. Wenn Sie zusätzlich Ihr Inventar schützen möchten, lohnt sich die sogenannte Hausratversicherung. Diese sichert Ihren gesamten Hausrat gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen ab. Unter dem Begriff «Hausrat» werden dabei alle Sachen zusammengefasst, die im Haushalt dem Gebrauch und der Einrichtung dienen. Dazu gehören auch Wertgegenstände wie zum Beispiel:
- Bargeld
- Geldkarten
- Urkunden wie Wertpapiere oder Sparbücher
- Schmuck und wertvolle Sammlungen (Briefmarken, Münzen, etc.)
- Kunstgegenstände
- Pelze sowie
- Antiquitäten
Das Leistungsspektrum der Hausratversicherung umfasst zum Beispiel Schäden, die durch Brand, direkten Blitzschlag oder eine Explosion entstehen. Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus werden ebenfalls von der Hausratversicherung abgedeckt. Dabei unterscheidet man zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl: Während beim einfachen Diebstahl Gegenstände ohne Gewalt entwendet werden, findet beim Einbruchdiebstahl oder Raub eine Gewaltanwendung an Sachen bzw. Personen statt. Laut Einbruchstatistik des Bundeskriminalamts wird in Deutschland alle sieben Minuten ein Einbruchsversuch unternommen. Ein weiterer guter Grund, sich für diese Versicherung zu entscheiden!
Außerdem fallen Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche oder geplatzte Schläuche sowie Zerstörung durch Sturm ab Windstärke Acht und Hagelschäden unter die Hausratversicherung. Schäden durch Hochwasser, Grundwasser oder Starkregen übernimmt der Versicherer in der Regel nicht. Dazu sollten Sie die zuvor erwähnte Elementarversicherung abschließen.
Die Höhe der Prämie für Ihre Hausratversicherung richtet sich nach mehreren Aspekten wie zum Beispiel Versicherungssumme, Wohnort und Versicherungsgesellschaft. Für die Ermittlung des Werts des zu versichernden Hausrats gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: