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Isar Estate

Gründer: Dipl.-Kfm. Christian Dürr

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    Die Hausverwaltung – welche Aufgaben hat sie wirklich?

    Historische Wohnhäuser mit Türmchen und Erkern in einer sonnigen Straße

    Das Wirken der Hausverwaltung und ihre Aufgaben sind vielfältig, komplex und häufig nicht vollständig durchschaubar. Wenn Sie aber als Eigentümer, Käufer oder Verkäufer einer Immobilie agieren, sollten Sie die Zuständigkeiten klar verstehen. Als Immobilienmakler mit Sitz in München haben wir häufig mit der Immobilienverwaltung zu tun und dienen Ihnen als Schnittstelle zu den entsprechenden Objektmanagern.

    Inhaltsverzeichnis

    Was macht eine Hausverwaltung? Zentrale Pflichten

    Hausverwaltungen übernehmen als Dienstleister vielfältige Aufgaben im Auftrag der Eigentümer oder einer Eigentümergemeinschaft. Sowohl bei der Miet- als auch bei der WEG-Verwaltung steht der langfristige Werterhalt einer Immobilie im Vordergrund. Außerdem sind die Verwalter dafür verantwortlich, dass organisatorische, finanzielle und rechtliche Prozesse rund um ein Objekt reibungslos ablaufen.
    Die folgenden Aufgaben sind gesetzlich nicht exakt definiert. Vertragliche Regelungen und klare Absprachen sind deshalb besonders wichtig. Wir stellen Ihnen einige zentrale Tätigkeitsfelder vor.

    Kaufmännische Aufgaben der Hausverwaltung

    Damit Mieteinnahmen, Betriebskosten und Abrechnungen effizient verwaltet werden, sind einige Aufgaben Ihres Hausverwalters kaufmännischer Natur. Es handelt sich zum Beispiel um:

    • Erstellung transparenter Betriebskostenabrechnungen gemäß § 2 BetrKV: Die Nebenkostenabrechnung muss für jede Mietimmobilie rechtssicher, fristgerecht und mit moderner Software erstellt werden. Durch ein akkurates Vorgehen gehen Verwaltungen Streitpunkten aus dem Weg. Mieter wie Eigentümer erhalten volle Kostentransparenz.
    • Einzug der Mieten, Überwachung von Zahlungen und Mahnwesen: Neben diesen täglichen Mietinkasso-Aufgaben leitet die Hausverwaltung bei Bedarf rechtliche Schritte ein und dokumentiert alles ordnungsgemäß.
    • Wirtschaftsplan und Rücklagen: Bei WEGs dient die gesetzlich vorgeschriebene Jahresplanung (§ 28 WEG) inklusive Betriebskosten, Rücklagen und Investitionen als Basis für zahlreiche Eigentümerentscheidungen. Ein strukturierter Finanzplan schafft Sicherheit für zukünftige Maßnahmen und Investitionen. Auch er gehört in diesem Fall zu den Aufgaben einer Immobilienverwaltung.

    Insgesamt soll die Hausverwaltung durch die Erledigung dieser Aufgaben dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie zu sichern und finanzielle Transparenz für alle Parteien herzustellen.

    Technische Aufgaben der Hausverwaltung

    Damit der bauliche Zustand einer Immobilie dauerhaft erhalten bleibt, übernimmt die Hausverwaltung eine Vielzahl technischer Aufgaben. Dazu zählen unter anderem:

    • Koordination von Wartung und Instandhaltung: Die regelmäßige Überprüfung technischer Anlagen – wie Heizsystemen, Aufzügen oder dem Brandschutz – ist ein wichtiger Punkt. Die Hausverwaltung übernimmt diese Aufgaben meist nicht selbst, sondern beauftragt Fachfirmen, dokumentiert Wartungsintervalle und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
    • Schadensaufnahme und Mängelbearbeitung: Bei technischen Problemen nimmt die Verwaltung Schäden auf, informiert Sie als Eigentümer oder Mieter und initiiert notwendige Maßnahmen. Dabei achten Experten auf eine strukturierte Mängelverfolgung – von der Erstmeldung bis zur Abnahme durch Handwerker.
    • Bauliche Maßnahmen und Modernisierung: Bei größeren Vorhaben, etwa Sanierungen oder energetischen Verbesserungen, holt die Hausverwaltung Angebote ein, begleitet die Durchführung und informiert Beteiligte über Zeitplan und Kosten. Auch hier ist eine klare Kommunikation mit allen involvierten Personen das A und O.

    Die technische Verwaltung Ihrer Immobilie trägt maßgeblich zur Werterhaltung und Verkehrssicherheit bei. Auch hier sollten Sie sich auf eine gute Hausverwaltung verlassen können.

    Juristische Aufgaben der Hausverwaltung

    Darüber hinaus achtet die Hausverwaltung bei ihren Aufgaben auf die Einhaltung wichtiger gesetzlicher Vorschriften – wie Brandschutz, Verkehrssicherung oder Datenschutz. Sie führt den Schriftverkehr mit Behörden, organisiert Meldungen und Genehmigungen und entlastet Eigentümer durch strukturierte Kommunikation. Rechtliche Vertretung im engeren Sinn übernimmt allerdings ausschließlich ein Anwalt – die Hausverwaltung sorgt vielmehr dafür, dass Vorgaben korrekt umgesetzt werden.

    Unterschiede bei Aufgaben von WEG und klassischer Mietverwaltung

    Je nach Eigentumsform und Verwaltungsauftrag sollten Sie auch bedenken, dass sich die Hausverwaltungen und ihre Aufgaben deutlich unterscheiden können. Während sich die Wohnungseigentümergemeinschaft auf das gemeinschaftliche Eigentum konzentriert, betreut die Mietverwaltung das Sondereigentum einzelner Eigentümer – insbesondere im vermieteten Bestand.

    WEG-Verwaltung:

    • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
    • Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
    • Organisation der Eigentümerversammlung
    • Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung

    Mietverwaltung:

    • Verwaltung des Sondereigentums (Wohnung, Gewerbeeinheit)
    • Mietersuche, Mietverträge, Mietanpassungen
    • Laufende Betreuung der Mieter
    • Mietinkasso und Nebenkostenabrechnung
    Ein lächelndes junges Paar mit Kind hört einer blonden Damen zu, die auf ein Dokument zeigt.

    Wie arbeiten Makler im Vergleich zur Hausverwaltung?

    Im Gegensatz zur Hausverwaltung hat ein Makler andere vertragliche Pflichten, die ebenfalls sehr individuell sein können. Er tritt erst dann an Ihre Seite, wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, die z. B. in München liegt. Zudem kann er umfassend bei der Neuvermietung unterstützen. Ein Immobilienmakler:

    • berät umfassend zu Verkauf und Vermietung
    • legt mit Ihnen einen marktgerechten Verkaufspreis bzw. die Miethöhe fest
    • erstellt die Vermarktungsstrategie und Exposés
    • spricht gezielt Kauf- oder Mietinteressenten an
    • führt Besichtigungen und Bonitätsprüfungen durch
    • begleitet Vertragsverhandlungen bis zum Abschluss bei entsprechendem Maklervertrag

    Um nur einige Aufgaben zu nennen. Die Hausverwaltung hingegen übernimmt die laufende Betreuung einer Immobilie. Beide Aufgabenbereiche ergänzen sich.

    Wann Makler und Hausverwalter zusammenarbeiten – alle Aufgaben

    Eine enge Abstimmung zwischen Makler und Hausverwaltung bei Aufgaben ist beispielsweise bei einem Hausverkauf in München unverzichtbar. In der Praxis gibt es mehrere Bereiche, in denen eine strukturierte Zusammenarbeit für Eigentümer und Käufer spürbare Vorteile bringt. Nachfolgend zeigen wir Ihnen vier typische Aufgabenfelder.

    Bereitstellung verkaufsrelevanter Unterlagen

    Für einen rechtssicheren Immobilienverkauf benötigt Ihr Makler Unterlagen wie eventuelle Teilungserklärungen, den Rücklagenstand, Protokolle der Eigentümerversammlungen oder den Wirtschaftsplan. Die Verwaltung stellt diese Dokumente bereit und klärt bei Bedarf auch Rückfragen. Erfüllt die Hausverwaltung diese Aufgabe nicht, kann der Verkauf verzögert oder gefährdet werden.

    Abstimmung zu Renovierung und Sanierung

    Oft fragen Kaufinteressenten nach geplanten Instandhaltungen oder kürzlich durchgeführten Modernisierungen. Die Hausverwaltung liefert belastbare Informationen und Nachweise. Diese nutzen Makler, um Ihre Immobilie zu präsentieren und transparent über Kosten oder Sonderumlagen zu informieren. Gern gehen wir näher auf Renovierung, Sanierung und den Unterschied ein.

    Klärung von Verwalterzustimmungen beim Verkauf

    In vielen Teilungserklärungen ist festgelegt, dass der Verkauf von Sondereigentum der Zustimmung der Hausverwaltung bedarf. Deshalb müssen Makler hin und wieder frühzeitig klären, ob eine solche Klausel existiert. Die Hausverwaltung hat dann die Aufgabe, alle Unterlagen des Käufers zu prüfen und die Zustimmung zu erteilen, sofern kein wichtiger Grund dagegen spricht (§ 12 WEG).

    Koordination von Besichtigungen und Schlüsselzugang

    Bei vielen vermieteten oder gemeinschaftlich genutzten Objekten ist der Zugang zur Immobilie geregelt. Da Immobilienmakler bei Verkauf oder Vermietung Besichtigungen durchführen wollen oder Gutachterbesuche planen, muss dies mit der Hausverwaltung abgestimmt werden. Sie informiert Mieter sowie Hausmeister und organisiert bei Bedarf den Zutritt. Eine reibungslose Abstimmung spart Zeit und vermeidet Missverständnisse.

    Beide Parteien verfolgen unterschiedliche Schwerpunkte. Doch vor allem bei einem Wohnungsverkauf in München hängt der Erfolg des Immobiliengeschäfts maßgeblich davon ab, dass sowohl Makler als auch die Hausverwaltung ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Sie müssen Informationen korrekt austauschen, Fristen einhalten und rechtliche Anforderungen berücksichtigen.

    Ausschnitt einer Dokumentenunterzeichnung mit zwei Personen an einem Tisch

    Besondere Aufgaben eines Hausverwalters bei der Vermietung

    Besonders wenn Sie eine Immobilie vermieten wollen, die in München liegt, kann die Frage aufkommen, was die Aufgaben einer Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen sind. Hier unterscheiden sich Makler und Hausverwaltung besonders darin, dass die laufende Betreuung der Bestandsmieter fast immer bei der Immobilienverwaltung oder in privater Hand liegt.
    Bei der Erstellung von Mietverträgen, der Wohnungsübergabe oder der Mietfestsetzung kann jedoch auch ein Makler zum Einsatz kommen.

    Hausverwaltung vs. Makler bei der Neuvermietung

    Bei der Neuvermietung von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten leisten Immobilienmakler Ihnen wertvolle Unterstützung. Das werden Sie vor allem bei einer professionellen Markteinschätzung, der Erstellung des Exposés und der zielgerichteten Ansprache und Prüfung potenzieller Mieter spüren.
    Gerade in Fällen mit herausfordernder Marktlage – etwa bei längerer Leerstandsphase oder schlechter Lage – lohnt sich die Zusammenarbeit trotz bestehender Hausverwaltung und zusätzlicher Kosten. Auch Eigentümer, die sich bewusst entlasten möchten oder Wert auf eine besonders sorgfältige Mieterauswahl legen, profitieren.

    Schwarz-Weiß-Porträt von Christian Dürr, Gründer von Isar Estate.

    Isar Estate klärt Fragen zur Immobilienverwaltung

    Unsere Immobilienmakler in München kennen Hausverwaltungen und ihre Aufgaben genau. Als Schnittstelle unterstützen wir Sie bei der Koordination, beschaffen relevante Unterlagen und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Verkaufs- oder Vermietungsprozess. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und einer verlässlichen Betreuung auf Augenhöhe – fachlich fundiert und vorausschauend.

    Dipl.-Kfm. Christian Dürr
    Gründer Isar Estate

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    FAQ – Hausverwaltung und Makler: Wer macht was?

    Welche Hauptaufgaben hat eine Hausverwaltung bei meiner Eigentumswohnung?

    Es gibt zwei Bereiche der Immobilienverwaltung: Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage, also Treppenhäuser, Dach, Fassade und gemeinschaftliche Anlagen, während sich die Mietverwaltung um das Sondereigentum einzelner Eigentümer kümmert. Der Begriff Hausverwaltung umfasst aber oft beides gemeinsam. Somit ist die Immobilienverwaltung im Allgemeinen für die organisatorische, kaufmännische und technische Betreuung einer Immobilie zuständig.

    Worin unterscheiden sich Hausverwalter und Immobilienmakler?

    Ein professioneller Makler kümmert sich vor allem um die Vermarktung, also den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie. Hausverwaltungs-Aufgaben sehen anders aus, denn die Dienstleister managen die laufende Betreuung und Verwaltung eines Objektes – etwa Instandhaltung, Nebenkostenabrechnung oder die Kommunikation mit Mietern und Behörden.

    Muss ein Immobilienmakler mit der Hausverwaltung zusammenarbeiten?

    Ja, insbesondere beim Verkauf oder bei der Neuvermietung innerhalb einer WEG ist die Abstimmung mit der Hausverwaltung für unsere Makler unumgänglich. Es kommt zum Beispiel auf den Austausch von Unterlagen, die Verwalterzustimmung oder Rückfragen zu Rücklagen und baulichen Maßnahmen an.

    Gehört die Nebenkostenabrechnung zu den Aufgaben der Hausverwaltung?

    Ja, die Betriebskostenabrechnung fällt in den Aufgabenbereich der Hausverwaltung. Der Makler kann diese Unterlagen jedoch anfordern und sie bei der Vermarktung einer Eigentumswohnung als Entscheidungsgrundlage für potenzielle Käufer oder Mieter einbeziehen. Im Bereich der WEG-Verwaltung erstellt der Verwalter zusätzlich die Jahresabrechnung für das Gemeinschaftseigentum.

    Kann ein Makler auch Aufgaben der Hausverwaltung übernehmen?

    Nein, rechtlich und organisatorisch sind die Aufgaben klar getrennt. Makler dürfen keine Verwaltertätigkeiten übernehmen, wie zum Beispiel Mietinkasso oder die technische Objektbetreuung. Eine Kooperation ist jedoch möglich und sinnvoll. Wenn Makler und die Hausverwaltung in ihren Aufgaben gut zusammenarbeiten, erleichtert das den Verkauf und die Vermietung deutlich.

    Haftungsausschluss

    Trotz sorgfältiger Recherche und Überprüfung der Quellen übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Bei unklaren Rechts- und Steuerfragen ist es angeraten, zu deren Klärung einen Anwalt und / oder Steuerberater zu beauftragen.

    Autor: Dipl.-Kfm. Christian Dürr