So berechnen Sie die Spekulationssteuer Ihrer Immobilie
Wie hoch die Besteuerung ausfällt, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Höhe des Veräußerungsgewinns
- Sonstige Einkünfte
- Durchschnittlicher persönlicher Steuersatz
Neben der Versteuerung des Gewinns entstehen im Jahr des Verkaufs der Immobile zumeist auch höhere Gesamteinkünfte. Es kommt somit zu einem Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes im Veranlagungsjahr, was zu einer höheren Steuerbelastung für das gesamte Einkommen führt. Wir haben Ihnen ein vereinfachtes Rechenbeispiel bereitgestellt, sodass Sie einen ersten Einblick in die Ermittlung der Spekulationssteuer bekommen:
Rechenbeispiel Spekulationssteuer
Sie verkaufen eine Wohnung, die Sie von Ihrer Tante geerbt haben. Ihre Tante hatte die Wohnung vor fünf Jahren für 500.000 € erworben und seitdem vermietet. Der Käufer zahlt Ihnen 700.000 €. Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei 35%. Da Sie die Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft haben, müssen Sie den Gewinn aus Ihrem privaten Veräußerungsgeschäft wie folgt versteuern:
Spekulationsgewinn = Verkaufspreis – Kaufpreis = 700.000 € – 500.000 = 200.000 €
Bei einem Durchschnittssteuersatz von 35% ergibt sich folgende Spekulationssteuer:
Spekulationssteuer = 200.000 € * 35 % = 70.000 €.
Reduzierung des Spekulationsgewinns
Das vereinfachte Rechenbeispiel berücksichtigt nicht die Faktoren, welche bei einer Spekulationssteuerpflicht Ihre Steuerlast mindern können. So wird der zu versteuernde Betrag durch die Kosten reduziert, welche Sie für den Verkauf der Immobilie aufbringen mussten. Dazu zählen zum Beispiel:
- Maklergebühren
- Werbungskosten
- Notargebühren für die Löschung der Grundschuld
- Vorfälligkeitsentschädigung
Wie Sie die Spekulationssteuer bei Ihrem Immobilienverkauf vermeiden können
Wie bereits erwähnt, fällt die Spekulationssteuer nur an, wenn Sie die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung gewinnbringend verkaufen. Nach Ablauf der zehn Jahre fällt demnach keine Besteuerung an.
Ebenso vermeiden Sie die Steuer, wenn Sie mindestens im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren in Ihrer Immobilie gelebt haben. Da es dabei nur auf die jeweiligen Kalenderjahre ankommt, können diese drei Jahre im optimalen Fall auf nur 14 Monate reduziert werden. Sind Sie zum Beispiel im Dezember 2020 in Ihr Haus eingezogen und verkaufen es im Januar 2022, so sind die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung bereits erfüllt.
Diese Regelung der Steuerfreiheit gilt übrigens auch für Zweitwohnsitze. Das heißt: Selbst wenn die Zweitwohnung nur für wenige Wochen im Jahr bewohnt wird, sie dem Eigentümer allerdings auch in der anderen Zeit des Jahres als Wohnraum zur Verfügung steht und nicht fremd vermietet wird, geht der Gesetzgeber von Eigennutzung aus. Verkauft ein Eigentümer jedoch mehr als drei Immobilien, die vor dem Verkauf nur vorübergehend für eigene Zwecke genutzt wurden, innerhalb von fünf Jahren, geht der Staat von einem gewerblichen Grundstückshandel aus. Es fallen somit wieder Einkommen- und Gewerbesteuer an.
Fazit: Immobilienverkauf bei Spekulationssteuer ist eine Abwägungssache
Beim Immobilienverkauf gibt es wie geschildert speziell zwei Möglichkeiten, um die Spekulationssteuer gänzlich zu vermeiden. Nicht selten hat man aber aufgrund der Lebensumstände keine andere Wahl, als die eigene Immobilie sofort zu verkaufen. Die Entscheidung hierfür müssen Sie unter Berücksichtigung aller wichtigen Faktoren abwägen.
Als erfahrener Immobilienmakler im Raum München leuchten wir gerne gemeinsam mit Ihnen alle sinnvollen Optionen aus, um den bestmöglichen Gewinn beim Verkauf Ihres Grundstücks, Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu erzielen. Wir stehen Ihnen für eine professionelle Beratung und wertvolle Tipps gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder buchen Sie gleich hier einen Termin für ein kostenfreies Beratungsgespräch:
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