Ehevertrag und Immobilien: Was der Ehevertrag regelt
Ist die Scheidung unumgänglich, wird die gemeinsame Immobilie häufig zum Streitthema Nummer eins. In einem Ehevertrag kann das Haus aus dem meist unvorteilhaften Zugewinnausgleich herausgenommen werden. Zu den möglichen Fragen, die der Vertrag beantwortet, zählen unter anderem:
Wer ist Eigentümer der Immobilie?
Als Eigentümer einer Immobilie gilt, wer im Grundbuch eingetragen ist. In vielen Fällen sind dies beide Eheleute. Es kommt aber auch vor, dass ein Partner als Alleineigentümer agiert. Die Eigentumsverhältnisse für die Immobilien sollten unbedingt auch in einem Ehevertrag festgehalten werden.
Was passiert nach Scheidungsvollzug mit der gemeinsamen Immobilie?
Nach einer Trennung verspüren viele Partner den Wunsch, das gemeinsame Haus zu verkaufen. Die Übertragung auf einen der beiden Ehegatten wäre ebenfalls denkbar. Der Ehevertrag für das Haus legt den Verbleib verbindlich fest und vermeidet Streitigkeiten während des Scheidungsverfahrens. Beispielsweise kann beschlossen werden, dass der vermögendere Ehepartner die Immobilie behält und einen monatlichen Ausgleich an den ausgezogenen Partner bezahlt.
Erhält ein Partner das Wohnrecht?
In einem Ehevertrag fürs Haus kann bestimmt werden, dass ein Ehegatte im Falle einer Scheidung künftiges Wohnrecht erhält. Für die Dauer des Wohnrechts darf die Immobilie nicht verkauft werden. Wichtig ist, dass im Vertrag festgehalten wird, wer die Kosten für Unterhalt und Instandhaltung der Immobilie übernimmt.
Wer ist nach der Trennung bzw. Scheidung für laufende Hauskredite zuständig?
Grundsätzlich gilt, dass jeder Miteigentümer den Kredit für die Hypothek abbezahlen muss. In einem Immobilien-Ehevertrag können die Partner jedoch auch andere Vereinbarungen treffen, die besser zu ihrer Situation passen.
Mögliche Hürden eines Ehevertrags
Die Ausarbeitung eines Ehevertrags für die Immobilie bietet im Falle einer Scheidung viel Entlastung. Jedoch geht eine solche Vereinbarung ebenso mit Fallstricken einher, hierzu folgende Beispiele: