Wann ist eine energetische Sanierung für die Immobilie Pflicht?
Ob für industrielle Objekte oder Wohngebäude: Um Emissionen zu reduzieren und Klimaschutzziele zu erreichen, regelt das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit November 2020 die energetischen Vorgaben an Gebäude in Deutschland. Ziel ist es, den Energieverbrauch langfristig zu senken. Eigentümer, Erben eines Hauses oder Neukäufer werden per Gesetz dazu aufgefordert, einige verpflichtende energetische Maßnahmen umzusetzen. Teil des Programms sind Vorgaben zur Wärmedämmung, zur Heiz- und Klimatechnik sowie zur erneuerbaren Energie.
Ob und welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, ist von Haus zu Haus unterschiedlich. Lassen Sie sich deshalb professionell beraten, bevor Sie sich für einen Kauf oder für spezielle energetische Sanierungsmaßnahmen entscheiden.
In folgenden Fällen besteht unter anderem Sanierungspflicht:
1. Vor 1991 eingebaute Heizkessel (mit Flüssig- oder Gasbrennstoff)
Ist die Installation eines Heizkessels vor dem Jahr 1991 erfolgt, müssen diese grundsätzlich ausgetauscht werden. Später eingebaute Heizkessel dürfen 30 Jahre in Betrieb genommen werden, bevor diese ersetzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen – zum Beispiel, wenn die Leistung der heizungstechnischen Anlagen sich auf über 400 kW beläuft oder weniger als 4 kW beträgt.
2. Dach- und Dachgeschossdämmung bei Häusern, die Sie nach dem 1. Februar 2002 erworben haben
Sie haben eine Immobilie nach dem 1.2.2002 gekauft? Oder Sie haben ein Haus nach dem entsprechenden Monat geerbt? Dann ist es wichtig, auf die korrekte Dämmung von Dachgeschossen und Dächern zu achten. Beachten Sie beim Dämmwert, dass dieser 0,24 W/(m2K) nicht unterschreiten darf.