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Isar Estate

Gründer: Dipl.-Kfm. Christian Dürr

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    Geerbtes Haus verkaufen: Was Sie beachten sollten

    Marienplatz München

    Eine Erbschaft ist mit emotionalen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Vor allem Personen, die ein geerbtes Haus verkaufen möchten, sollten sich sorgfältig mit rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Unsere Makler klären im Detail, was passiert, wenn Immobilien einen Teil der Erbschaft ausmachen. Hierbei hilft eine genaue Analyse, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

    Vorab stellt sich allerdings die Frage, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden sollte. Auch Themen wie der Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll spielen eine Rolle. Zudem sollten Sie Erbgemeinschaften sowie Erbschafts- oder Spekulationssteuern nicht aus den Augen verlieren, wenn Sie eine Wohnung oder ein geerbtes Haus verkaufen. Wer sich gut informiert und auf die richtige Unterstützung setzt, kann den Verkaufsprozess rechtssicher und effizient gestalten.

     

    Inhaltsverzeichnis

    Vor dem Verkauf: Geerbte Immobilie annehmen oder ausschlagen

    Es macht Sinn, dass Sie sich zeitnah mit einem Immobilien-Erbe beschäftigen. Dazu sollten Sie zunächst den Grundbuchauszug einsehen. Dieses Dokument ist eine wichtige Informationsquelle. Darin finden Sie Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten, die mit der geerbten Immobilie verbunden sind und beeinflussen, ob Sie sie verkaufen können. Als Makler unterstützen wir Sie gern bei der Beschaffung und der Analyse des Grundbuchauszugs.
    Ist der Nachlass überschuldet, was bedeutet, dass die Verbindlichkeiten den Wert des geerbten Vermögens übersteigen, ist es meist sinnvoller, ihn auszuschlagen. In diesem Fall lohnt es sich kaum, das geerbte Haus zu verkaufen. Auch bei sanierungsbedürftigen Immobilien mit unklarer Kostenlage oder absehbaren Streitigkeiten mit Miterben kann die Ausschlagung sinnvoll sein.

    Zeitlicher Rahmen für eine Annahme oder den Ausschlag des Erbes

    In der Regel haben Sie nur sechs Wochen Zeit, um das Erbe nach Kenntnisnahme auszuschlagen. Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland aufgehalten haben oder der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland besaß. Sie sollten bei der Prüfung deshalb keine Zeit verlieren, wenn Sie den Hausverkauf in München in Erwägung ziehen. Die Erklärung zum Ausschlagen erfolgt schriftlich gegenüber dem Nachlassgericht des Erblassers.

    Was es bedeutet, eine geerbte Immobilie zu verkaufen

    Wir möchten schon einmal vorwegnehmen, was dazugehört, ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung zu verkaufen. Wenn Sie angenommen und sich für die Veräußerung Ihrer geerbten Immobilie entschieden haben, steht es für Viele im Vordergrund, einen marktgerechten Preis zu erhalten. Dafür sollte der Verkauf sehr gut geplant sein. Von den Vorüberlegungen über die Folgeschritte bis hin zur Umsetzung der Strategie stehen viele Aspekte auf dem Plan.

    Folgende Themen spielen eine Rolle, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen:

    • Zusammenstellung aller Dokumente
    • Bestimmung des richtigen Marktpreises
    • Definition der Käufer-Zielgruppen
    • Erstellung eines ansprechenden und rechtssicheren Exposés
    • Effizientes Management der Besichtigungen
    • Schnelle Beantwortung der Fragen von Kaufinteressenten
    • Vorbereitung des Notarvertrages

    Unsere Experten geben Ihnen nicht nur weitere Tipps für einen erfolgreichen Immobilienverkauf, sondern stehen Ihnen nach Abschluss eines entsprechenden Maklervertrages konkret zur Seite. Wir agieren professionell – egal, ob sie ein geerbtes Haus verkaufen oder eine geerbte Wohnung vermieten wollen, die in München liegt.

    Mehr über die professionelle Unterstützung bei Hausverkauf

     

    Villa Immobilienmakler Solln

    Besonderheiten, wenn Sie ein geerbtes Haus vermieten oder verkaufen

     

    Erbschein

    In der Regel brauchen Sie einen Erbschein, um sich als rechtmäßiger Erbe auszuweisen.
    Es gibt zwei Ausnahmen: Wenn ein beglaubigtes Testament oder ein beurkundeter Erbvertrag vorliegt.
    Dann ist ein Erbschein nicht notwendig. Sie beantragen den Erbschein direkt beim
    zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar. Die Ausstellung kostet bei einem
    Nachlasswert von 500.000 Euro beispielsweise circa 1.900 Euro und kann einige Zeit in Anspruch
    nehmen. Deshalb raten wir unbedingt dazu, rechtzeitig tätig zu werden.

    Grundbucheintrag

    Ein geerbtes Haus zu verkaufen, ist ohne Grundbucheintrag nicht möglich. Deshalb muss der Erbende
    vorab als neuer Eigentümer eingetragen sein. Diese sogenannte Grundbuchberichtigung ist
    Voraussetzung für den Eigentumsnachweis und erfordert den Erbschein. Wir empfehlen,
    die Eintragung in das Grundbuch zeitnah vornehmen zu lassen. Innerhalb von
    zwei Jahren nach dem Erbfall fallen keine Gebühren an. Die Vermietung einer geerbten
    Wohnung ist dagegen auch ohne Grundbucheintrag möglich.

    Zustand der Immobilie

    Es gibt viele Faktoren, die den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen. Zahlreiche Eigentümer denken
    hierbei vor allem an die Lage und Größe. Der genaue Zustand des Objektes muss
    ebenfalls richtig eingeschätzt werden, um ein geerbtes Haus oder eine Wohnung erfolgreich zu
    verkaufen. Dringende Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen sollten
    vorab geprüft und finanziell berücksichtigt werden. Mit der Beantwortung dieser Fragen
    können Sie leichter entscheiden, ob Sie die Immobilie verkaufen oder behalten.

    Erbengemeinschaft

    Auch die Erbengemeinschaft spielt eine wichtige Rolle, wenn Sie erwägen, ein geerbtes Haus zu
    verkaufen. Hier kommt es immer wieder zu Spannungen, wenn Beteiligte unterschiedliche Interessen
    haben. Es droht die Zwangsversteigerung der gemeinsam geerbten Immobilie. Dazu reicht
    es, dass ein Miterbe diese beantragt. Der Erlös liegt in diesem Fall meist erheblich unter dem
    Verkehrswert. Wir zeigen Ihnen als neutraler Dritter bewährte Lösungsansätze auf, um
    die Interessenlage aller Miterben zu harmonisieren.

     

     

    Auflassungsvormerkung erklärt

    Geerbtes Haus verkaufen – Informationen zur Steuer

    Für den sicheren Verkauf Ihrer geerbten Immobilie sind nicht zuletzt einige steuerliche Rahmenbedingungen von Belang. Je nach Einzelfall können sowohl Erbschafts- als auch Spekulationssteuern bei einem Erbe anfallen. In diesem Bereich kommt es vor allem auf den Wert Ihrer Immobilie, auf das Verwandtschaftsverhältnis sowie den Zeitpunkt des Verkaufs an. Durch eine frühzeitige steuerliche Einordnung helfen Ihnen Steuerberater, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

    Die Erbschaftsteuer

    Auch wenn Sie nur einen Erbteil angenommen haben und diesen verkaufen wollen, kann bei Immobilien die sogenannte Erbschaftssteuer anfallen. Unabhängig vom Verkauf richtet sich die Höhe dieser Steuer nach dem Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad der Erben. Wer sich innerhalb bestimmter Freibeträge bewegt, muss jedoch keine Steuer zahlen.

    Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis:

    Steuerklasse I

    • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
    • Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder: 400.000 €
    • Enkelkinder: 200.000 €
    • Eltern, Groß- und Urgroßeltern, Urenkelkinder: 100.000 €
    Steuerklasse II

    • Geschwister, Kinder der Geschwister: 20.000 €
    Steuerklasse III

    • Alle anderen Erben: 20.000 €

    Die letztendliche Erbschaftssteuer fällt bei dem Verkauf Ihres geerbten Hauses oder einer Wohnung dabei nur für den Teil des Erbes an, der Ihren Freibetrag übersteigt. Der letztendliche Steuersatz ist wiederum vom Wert Ihres Erbes nach Abzug des Freibetrags und von der Steuerklasse abhängig.

    Bei einem Betrag bis zu 75.000 € liegt er in den Steuerklassen I, II und III bei jeweils 7, 15 und 30 Prozent. Diese Steuersätze steigen bei höheren Beträgen an und erreichen maximal 30, 43 und 50 Prozent in den drei jeweiligen Steuerklassen.

    Die Spekulationssteuer

    Wenn Sie Ihre geerbte Immobilie verkaufen, sollten Sie auch prüfen, ob eine Spekulationssteuer bei dem Erbe anfällt. Dies ist oft der Fall, wenn zwischen dem Erbfall und dem Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen und sie nicht selbst bewohnt wurde. Entscheidend ist hierbei nicht der Zeitpunkt der Erbschaft, sondern der ursprüngliche Erwerb durch die verstorbene Person. Das bedeutet: Die Zehnjahresfrist beginnt mit der Erbschaft nicht von Neuem! Vielmehr zählt der Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags, zu dem der Erblasser die Immobilie gekauft hat.

    Auch, wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, die in München liegt, und in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf durch Sie oder Ihre Kinder selbst genutzt wurde, entfällt die Spekulationssteuer in der Regel. Andernfalls errechnet sich die zu zahlende Steuer aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Verkaufspreis.

    Christian Dürr - Immobilienmakler München

    Jetzt geerbte Immobilie mit Expertise und Weitblick verkaufen

    Mit Erfahrung, Marktkenntnis und Fingerspitzengefühl begleitet Sie Isar Estate als Immobilienmakler in München professionell durch den gesamten Verkaufsprozess – diskret, effizient und rechtssicher. So erzielen Sie bestmögliche Ergebnisse, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen – ohne unnötige Belastung.

    Dipl.-Kfm. Christian Dürr
    Gründer Isar Estate

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    FAQ: Geerbtes Haus – verkaufen oder vermieten?

    Wann lohnt es sich, ein geerbtes Haus oder eine Wohnung zu vermieten, statt zu verkaufen?

    Eine Vermietung kann sinnvoll sein, wenn das Objekt in gutem Zustand ist, sich in einer nachgefragten Lage befindet und Sie an regelmäßigen Mieteinnahmen interessiert sind. Auch steuerliche Vorteile wie Abschreibungen könnten Sie dazu bewegen, eine geerbte Wohnung oder ein Haus in München nicht zu verkaufen.

    In diesem Fall tragen Sie als Vermieter allerdings dauerhaft die Verantwortung für Instandhaltung, Verkehrssicherung und rechtssichere Mietverträge. Auch eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung sowie die Versteuerung der Mieteinnahmen gehören dazu. Bei vermietet übernommenen Immobilien gelten bestehende Mietverhältnisse weiterhin. Wir von Isar Estate unterstützen Sie bei Bedarf gern dabei, passende Mieter für Ihre Erb-Immobilie zu finden.

    Sollte ich ein geerbtes Haus vor dem Verkauf modernisieren lassen?

    Eine gezielte Modernisierung kann den Verkaufspreis steigern, sollte aber wirtschaftlich abgewogen werden. Nicht jede Maßnahme rentiert sich. Wir bieten Ihnen deshalb eine Immobilienbewertung mit Marktanalyse, um sinnvolle Investitionen vorab zu prüfen.

    Wie wirkt sich ein bestehendes Mietverhältnis auf den Verkaufsprozess aus?

    Möchten Sie eine geerbte Wohnung verkaufen, die vermietet ist, bleibt der bestehende Mietvertrag auch nach dem Verkauf bestehen. Das kann den Käuferkreis einschränken, etwa bei Selbstnutzungsinteresse. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist zwar grundsätzlich möglich, aber rechtlich anspruchsvoll und an Fristen gebunden.

    Ich möchte ein geerbtes Haus verkaufen – wie sind die Fristen?

    Ein geerbtes Haus dürfen Sie verkaufen, sobald Sie das Erbe angenommen haben und als Eigentümer im Grundbuch legitimiert sind. Eine gesetzliche Sperrfrist gibt es nicht. Steuerlich relevant wird der Verkauf, wenn der ursprüngliche Erwerb durch die verstorbene Person weniger als zehn Jahre zurückliegt. In diesem Fall kann Spekulationssteuer anfallen, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen.

    Haftungsausschluss

    Trotz sorgfältiger Recherche und Überprüfung der Quellen übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Bei unklaren Rechts- und Steuerfragen ist es angeraten, zu deren Klärung einen Anwalt und / oder Steuerberater zu beauftragen.

    Autor: Dipl.-Kfm. Christian Dürr