Statistiken belegen, dass rund jeder zweite Nachlass zumindest eine Immobilie enthält. Dann spielt auch oft die sogenannte Erbengemeinschaft für das Haus oder die Wohnung eine Rolle, denn bei mehreren Erben bildet sich diese in der Regel automatisch. Wurde die Verwertung zudem nicht testamentarisch geregelt, verfügen alle Miterben bis zur Auflösung der Gemeinschaft über die Immobilie und müssen diese gemeinsam verwalten.
Da sich die Miterben von Gesetzes wegen also als Erbengemeinschaft zusammenschließen und ein Haus nicht ohne Weiteres aufgeteilt werden kann, kommt es häufig zu komplexen Konfliktsituationen. Bezieht einer der Erben das Haus und zahlt die anderen aus? Soll die Immobilie vermietet oder verkauft werden? Diese Fragen sorgen für Meinungsverschiedenheiten und emotionale Diskussionen.
Damit Ihnen eine Erbengemeinschaft bei einem Haus keine Probleme bereitet, haben unsere Immobilienmakler die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- Erbengemeinschaft bei einer Immobilie: Was sagt das Gesetz?
- Was bedeutet es, ein Immobilien-Erbe zu verwalten?
- Steuerliche Aspekte bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft mit Immobilie
- Geerbtes Haus verkaufen? Diese Möglichkeiten hat die Erbengemeinschaft
- Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft beim Haus nicht einigen kann?
- Auflösung der Erbengemeinschaft bei Immobilien meistern
- Geerbtes Haus verkaufen – Isar Estate hilft Erbengemeinschaften
- FAQ zu einer Erbengemeinschaft mit Haus