Haus im Alter verkaufen und selbst bewohnen
Ist für Sie ein Verkauf, beispielsweise aus finanziellen Gründen unumgänglich? Gleichzeitig können Sie sich einen Abschied von Ihrer gewohnten Umgebung nicht vorstellen? Was tun, wenn man gerne im Eigenheim wohnen bleiben möchte, aber den Verkaufserlös benötigt, um den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten? Es gibt durchaus Möglichkeiten, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen und gleichzeitig weiterhin darin wohnen zu bleiben:
- Wohnrecht
- Umkehrhypothek
- Leibrente
- Nießbrauch
Im Folgenden stellen wir Ihnen diese vier Optionen vor.
Hausverkauf mit Wohnrecht
Beim Hausverkauf mit Wohnrecht räumen Ihnen die Käufer ein sogenanntes lebenslanges Wohnrecht ein. Das ist zum Beispiel beim Verkauf eines größeren Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sinnvoll, da so beide Parteien, also der Verkäufer und die neuen Eigentümer, die Immobilie gleichzeitig nutzen können. Am häufigsten findet man die Variante des gemeinsamen Wohnens im selben Haus, wenn Käufer und Verkäufer miteinander verwandt sind oder sich aus anderen Gründen sehr nahestehen. Auch für Käufer, die ein Haus oder eine Wohnung zur Kapitalanlage suchen, kann der Kauf Ihrer Immobilie mit einem lebenslangen Wohnrecht durchaus attraktiv sein.
Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass ein Verkauf, der an die Bedingung eines lebenslangen Wohnrechts geknüpft ist, auch Nachteile mit sich bringt. Zum einen werden die Verkaufschancen reduziert, da es weniger Käufer gibt, die mit der Bedingung des lebenslangen Wohnrechts einverstanden sind – die Zielgruppe möglicher Käufer wird also entsprechend eingegrenzt. Und auch der Verkaufserlös wird geringer sein als bei einem herkömmlichen Verkauf, da der neue Eigentümer aufgrund Ihres Wohnrechts zunächst keinen Nutzen aus der Immobilie ziehen kann. Finden Sie einen passenden Käufer, so wird Ihr lebenslanges Wohnrecht durch den notariellen Kaufvertrag geregelt und in der zweiten Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Der Käufer wird damit als neuer Eigentümer gesetzlich gebunden, Ihnen das vertraglich vereinbarte Wohnrecht zu gewähren.
Hausverkauf gegen Umkehrhypothek
Im Falle einer Umkehrhypothek können Sie ebenfalls bis zum Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und erhalten gleichzeitig regelmäßige Zahlungen für Ihre Immobilie.
Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Bankkredit, der mit Ihrer Immobilie abgesichert wird. Der große Unterschied zu einem normalen Immobilienkredit ist, dass zu Lebzeiten keine Zins-und Tilgungszahlungen aus dem laufenden Einkommen geleistet werden müssen.
Im Gegensatz zum Hausverkauf mit Wohnrecht bleiben Sie im Rahmen einer Umkehrhypothek Eigentümer der Immobilie mit einem lebenslangen Wohnrecht. Es findet bei dieser Variante bis zum Lebensende kein Eigentümerwechsel statt. Dabei ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, der bisherige Eigentümer auch weiterhin für die notwendigen Renovierungsarbeiten zuständig. Zum Lebensende des Eigentümers wird das Darlehen entweder getilgt oder die Immobilie geht in das Eigentum des Darlehensgebers über.
Ob sich eine Umkehrhypothek lohnt, kann pauschal nicht beantwortet werden und hängt vom individuellen Fall ab. Wenn Sie Eigentümer einer größtenteils schuldenfreien Immobilie sind, keine Ihnen nahestehenden Erben haben und im Rentenalter mehr Geld zur freien Verfügung haben möchten, ist eine Umkehrhypothek eventuell das Richtige für Sie. Jedoch ist zu beachten, dass die Umkehrhypothek im Allgemeinen ein sehr teurer Kredit ist. Dies liegt daran, dass die Bank aufgrund des Risikos einer länger als statistisch berechneten Nutzungsdauer hohe Abschläge bei der Bewertung des Hauses einrechnet und auch die Zinsen und Gebühren deutlich höher liegen als bei einer standardmäßigen Immobilienfinanzierung.
Hausverkauf gegen Leibrente
Ähnlich wie im Fall der Umkehrhypothek können Sie auch bei der Leibrente weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen. Bei beiden Möglichkeiten müssen Sie keine Miete bezahlen und erhalten bereits zu Lebzeiten Geld für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Während bei der Umkehrhypothek die Auszahlung der Kreditsumme einmalig oder als wiederkehrende Rente möglich ist, handelt es sich bei der Leibrente in der Regel um eine wiederkehrende Zahlung. Gleichzeitig ist aber auch die Vereinbarung einer einmaligen Abschlagszahlung zu Beginn möglich.
Der Hauptunterschied zwischen Umkehrhypothek und Leibrente liegt in der Eigentumsfrage. Anders als bei der Umkehrhypothek kommt es bei der Leibrente nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags und der anschließenden Eintragung ins Grundbuch zu einem Verkauf und somit zum Eigentümerwechsel. Ihre Rechte, wie zum Beispiel das lebenslange mietfreie Wohnrecht, werden durch eine Eintragung im Grundbuch abgesichert. Der Kaufpreis bei Leibrente wird berechnet, indem vom Marktpreis der Immobilie der mit Hilfe statistischer Rechengrößen berechnete Wert des lebenslangen kostenlosen Wohnrechts abgezogen wird. Dieser Kaufpreis wird dann in der Regel als regelmäßige monatliche, quartalsweise oder jährliche Rente ausgezahlt.
Eine Leibrente macht vor allem dann Sinn, wenn man im Alter in der eigenen, möglichst schuldenfreien Immobilie wohnen bleiben möchte, gleichzeitig zusätzlicher Kapitalbedarf besteht, keine Erben vorhanden sind und man als Eigentümer die Verantwortung für die Instandhaltung der Wohnung oder des Hauses abgeben möchte.
Haus mit Nießbrauch verkaufen oder verschenken
Eine weitere besondere Form des Immobilienverkaufs ist der Nießbrauch. Auch hier haben Sie den Anspruch auf ein lebenslanges Wohnrecht. Das sogenannte Nießbrauchrecht muss notariell beurkundet werden und wird im Grundbuch eingetragen. Ähnlich wie auch bei der Leibrente wird das Haus oder die Wohnung tatsächlich verkauft. Im Unterschied zur Leibrente oder zum Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht haben Sie als ehemaliger Eigentümer jedoch deutlich umfangreichere Rechte: Hier dürfen Sie die Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern diese auch vermieten und die erzielten Mieteinnahmen behalten.
Der Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht findet häufig aus steuerlichen Überlegungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge statt. Auf diese Weise kann bei größerem Vermögen eine spätere Erbschaftssteuer reduziert oder sogar vermieden werden. Hierbei ist die Grundidee, das Eigentum am Haus oder der Wohnung bereits zu Lebzeiten in Form einer Schenkung an die Erben zu übertragen und die alle 10 Jahre zur Verfügung stehenden Schenkungsfreibeträge auszuschöpfen. Gleichzeitig behält man das Nießbrauchrecht, das heißt das Recht, die Immobilie weiterhin selbst zu bewohnen oder zu vermieten.
Fazit
Zur Entscheidung über den Verkauf der selbst bewohnten Immobilie im Alter sind viele emotionale und rationale Faktoren zu berücksichtigen. Ob es sich lohnt oder nicht, und welche weiteren Möglichkeiten es für Sie und Ihre Immobilie gibt, sollte gründlich erörtert werden. Wichtig ist, dass Sie sich letztendlich mit Ihrer Wahl wohlfühlen.
Häufig hilft es, eine unabhängige Person mit einzubeziehen. Diese kann Ihre Situation von einer anderen Warte betrachten und gegebenenfalls neue Perspektiven aufzeigen. Gerne beraten wir Sie als erfahrener Immobilienmakler mit viel Empathie und Fachkenntnis und unterstützen Sie, die für Sie optimale Entscheidung zu treffen.