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    Notarieller Kaufvertrag bei Immobilien: Darauf müssen Sie achten

    Notarieller Kaufvertrag bei Immobilien

    Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Um diesen rechtsgültig zu vollziehen, bedarf es gemäß § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einer notariellen Beurkundung. Der notarielle Kaufvertrag für Immobilien legt alle wichtigen Eckpunkte des Immobilienkaufs fest. Der Kaufvertrag soll sowohl Käufer als auch Verkäufer schützen und sicherstellen, dass alle Details des Kaufs rechtmäßig und bindend sind. Für die Vorbereitung des Notartermins ist es deshalb für Sie wichtig, zu bestimmen, welche Aspekte im notariellen Kaufvertrag berücksichtigt werden sollen.

    In unserem Blogartikel zeigen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte für einen notariellen Kaufvertrag bei Immobilien.

    Vorbereitende Aufgaben des Notars für den Immobilienkauf

    Der Notar hat als neutrale Partei zwischen Käufer und Verkäufer zu wirken. Er klärt alle rechtlichen Details, regelt die jeweiligen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und entwirft vorab den notariellen Kaufvertrag. Dabei muss der Notar die Interessenlagen aller Vertragsparteien würdigen und den Kaufvertrag rechtlich ausgewogen gestalten. Durch die Vertragsgestaltung soll auch sichergestellt werden, dass das Immobilieneigentum des Verkäufers erst nach der vollständigen Bezahlung an den Käufer übertragen wird und dass der Käufer nach der Kaufpreiszahlung Eigentümer der erworbenen Immobilie wird.

    Vorbereitungen seitens Käufer und Verkäufer für den Kauf

    Bevor Sie einen notariellen Kaufvertrag abschließen, sollten Sie einige Vorbereitungen treffen. Als Käufer sollten Sie sich mit allen relevanten Aspekten zur Immobilie beschäftigt haben und sich um die Sicherstellung der Finanzierung kümmern, wenn Sie die Immobilie teilweise mit Fremdkapital erwerben möchten. Als Verkäufer sollten Sie die Bonität des Käufers überprüfen lassen und alle Modalitäten der Übergabe durchdenken. Auch sollte unter den Vertragsparteien besprochen werden, welches Inventar im Kaufpreis inkludiert ist. Für den Käufer ist es sinnvoll, dass das miterworbene Inventar und dessen Wert im notariellen Kaufvertrag aufgeführt wird, da er für diesen Teil des Kaufpreises bei realistischer Wertfestsetzung keine Grunderwerbssteuer bezahlen muss.

    Vor dem Kauf kann je nach Sachlage eine Reservierungsvereinbarung oder ein Kaufvorvertrag abgeschlossen werden. Eine Reservierungsvereinbarung dient dazu, die gewünschte Immobilie bis zum Abschluss des Kaufvertrages vorläufig zu reservieren und sicherzustellen, dass kein anderer Interessent ein Angebot für die Immobilie abgibt. Dies bietet allerdings weder für den Käufer noch für den Verkäufer die absolute Sicherheit, dass der Notartermin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages auch stattfindet. Eine Reservierungsvereinbarung ist eine nicht notariell beglaubigte Absichtserklärung, die bisweilen mit einer vom Käufer gezahlten Reservierungsgebühr untermauert wird. Die Reservierungsgebühr sollte dabei nicht mehr als 10 % der Maklerprovision betragen.

    Ein Kaufvorvertrag hingegen ist eine notariell beurkundete rechtliche Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages und listet bereits wesentliche Punkte des Kaufvertrages auf. Aufgrund der erheblichen Höhe der Notarkosten für einen Kaufvorvertrag wird dieser nur selten geschlossen

    Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notartermin

    Während des Notartermins liest der Notar den Vertragsparteien den gesamten Kaufvertrag vor. Sollten dabei kleinere Änderungswünsche aufkommen, kann der Notar diese in der Regel noch umgehend in das Vertragswerk einfügen, sofern beide Parteien damit einverstanden sind. Anschließend wird der Kaufvertrag von den Vertragsparteien und dem Notar unterzeichnet. Nach der Unterzeichnung und notariellen Beurkundung kann der Vertrag bis auf wenige Sonderfälle nicht mehr rückgängig gemacht werden.

    Der Notar erhält in Bayern eine Notargebühr in Höhe von etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Die Kosten hierfür sowie für die Neueintragung einer Grundschuld trägt der Käufer. Für die Löschung der im Grundbuch bereits eingetragenen Grundschuld des Verkäufers, oder sonstiger bestehender Belastungen übernimmt allerdings der Verkäufer die Kosten.

    Das sollte der Vertrag beinhalten

    Ein Kaufvertrag bei einer Immobilie ist umfangreicher als ein handelsüblicher Vertrag. Es ist daher wichtig, genau über die Inhalte informiert zu sein. Wir haben für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Regelungen zusammengefasst, die in einem Kaufvertrag enthalten sein sollten:

    1

    Persönliche Daten der beteiligten Parteien, wie Name und Anschrift

    2

    Grundbuch und Sachstand, wie eingetragene Grundschulden und Wegerechte

    3

    Beschreibung des Kaufgegenstandes mit Lage, Zustand, vorhandene Mängel

    4

    Mitverkauftes Inventar und dessen Wert

    5

    Kaufpreis, Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen

    6

    Belastungen wie Hypotheken und Nutzungsrechte

    7

    Gewährleistung

    8

    Bedingungen und Termine für den Eigentumsübergang und die Besitzübergabe

    9

    Verzugszinsen

    Was passiert nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages?

    Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages sind noch einige Schritte bis zum Eigentumsübergang erforderlich. Wichtig ist, dass die Kaufpreiszahlung erst fällig gestellt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Löschungsbewilligung zur Löschung einer etwaigen Grundschuld des Verkäufers und gegebenenfalls die Zustimmung der Hausverwaltung sowie der Verzicht auf das Vorkaufsrecht seitens Vorkaufsberechtigter.

    Erst wenn alle im Kaufvertrag benannten Bedingungen erfüllt sind, stellt der Notar den Kaufpreis fällig. Nach der Fälligkeitsstellung des Kaufpreises hat der Käufer in der Regel zwischen 10 und 20 Tagen Zeit, um den Kaufpreis vollständig zu bezahlen. Häufig ist das Datum der vollständigen Kaufpreiszahlung auch der Stichtag für die Besitzübergabe an den Käufer sowie für die Rechnungsabgrenzung der Grundsteuer, des Hausgeldes und eventuellen Mieteinnahmen.

    Beachten Sie, dass der Notar die Eigentumsumschreibung erst nach Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbssteuer beantragt. Die letztendliche Eintragung des neuen Eigentümers dauert bei manchen Grundbuchämtern zwischen zwei und drei Monaten.

    Tipp

    Manche Rechte haben Sie als Immobilienkäufer nicht schon bei Besitzübergang, sondern erst, wenn Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sind. Dazu zählen auch Ihre Rechte gegenüber dem Mieter aus einem mit dem Kauf übernommenen Mietverhältnis.

    Fazit: Kein Kauf ohne notariellen Kaufvertrag

    Für den rechtswirksamen Kauf einer Immobilie ist die Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages unerlässlich. Ob eine Reservierungsvereinbarung oder ein notarieller Kaufvorvertrag Sinn ergeben, ist dabei von den individuellen Gegebenheiten abhängig. Auch die Vorbereitung des Notartermins ist ein wichtiger und zeitintensiver Schritt im Verkaufsprozess und sollte wohldurchdacht sein.

    Bei wenig Erfahrung oder fehlenden zeitlichen Kapazitäten empfiehlt es sich, für den Verkauf einer Immobilie einen professionellen Makler zu beauftragen, der den gesamten Verkaufsprozess begleitet und bei der Vorbereitung des Notartermins behilflich ist. Ein guter Makler bildet auch die Schnittstelle zwischen Notariat und den Vertragsparteien, er hält die Kommunikation aufrecht und begleitet Sie während des gesamten Verkaufsprozesses.

    Gründer Christian Dürr

    Wir von Isar Estate verfügen über profunde Kenntnisse des Immobilienmarktes in München und Umgebung und stehen Ihnen für eine persönliche Beratung auch zum Thema Notarieller Kaufvertrag gerne zur Verfügung.

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    Haftungsausschluss

    Trotz sorgfältiger Recherche und Überprüfung der Quellen übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Bei unklaren Rechts- und Steuerfragen ist es angeraten, zu deren Klärung einen Anwalt und / oder Steuerberater zu beauftragen.

    Autor: Dipl.-Kfm. Christian Dürr

    Bildnachweis: Adobe stock photos, Patrick Daxenbichler, 220289342