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Isar Estate

Gründer: Dipl.-Kfm. Christian Dürr

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    Geschossflächenzahl – alle Infos

    Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop, Bauplänen und einem gelben Schutzhelm.

    Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein zentraler Faktor in der Bauplanung. Sie bestimmt das erlaubte Verhältnis von der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Gesamtfläche Ihres Grundstücks. Festgelegt in den Bebauungsplänen Ihrer Stadt oder Gemeinde bildet diese Kennzahl eine essenzielle Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen. Möchten Sie also herausfinden, wie intensiv Sie Ihr Grundstück bebauen dürfen, sollten Sie sich mit der Geschossflächenzahl beschäftigen. Nur dann lässt sich ein Bauvorhaben effizient und rechtssicher planen.

    Inhaltsverzeichnis

    Definition und Regelung: Warum gibt es die Geschossflächenzahl?

    Die Geschossflächenzahl wird in § 20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert. Als Maßstab regelt sie die Summe der Geschossflächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes im Verhältnis zur Größe eines Baugrundstücks. Durch diese Vorschrift wird die bauliche Dichte sowohl in Städten als auch auf dem Land reguliert. Maximalwerte verhindern eine Überbebauung und fördern umweltverträgliches sowie sozial gerechtes Bauen. Festgelegt wird die Geschossfläche in der Regel von zuständigen Baubehörden oder Stadtplanungsämtern im Rahmen der Bauleitplanung und gemäß den örtlichen Vorschriften.

    Woran orientiert sich der GFZ-Wert einer Gemeinde?

    Je nach Lage und Art des Gebiets variiert die Geschossflächenzahl teils erheblich. In ländlichen Regionen und kleineren Siedlungen bewegt sie sich üblicherweise unter 1, was eine geringere Dichte der Bebauung widerspiegelt. Wohngebiete, insbesondere die in innerstädtischen Umgebungen, zeigen hingegen GFZ-Werte von etwa 1 oder sogar höher, was auf eine dichtere Bebauung hinweist.

    In spezifischen städtischen Zonen wie Gewerbegebieten oder den Kerngebieten kann die Geschossflächenzahl deutlich höher ausfallen. Diese Variation spiegelt die unterschiedlichen Planungsziele und Anforderungen an die Raum- und Umweltnutzung wider, von der Erhaltung ländlicher Charakteristika bis hin zur Unterstützung urbaner Verdichtung und wirtschaftlicher Aktivitäten in Kern- und Gewerbegebieten.

    Berechnung der Geschossfläche und Geschossflächenzahl

    Die Geschossfläche (GF) ist die Summe aller nutzbaren Etagenflächen eines Gebäudes. Sie umfasst allgemein alle Bereiche, die überdeckt und der Nutzung zugeführt werden. Dazu gehören Wohn-, Gewerbe- und Verkaufsflächen. Speziellen Regeln unterliegen unter anderem:

    • Dachgeschosse
    • Keller
    • technische Etagen
    • Tiefgaragen

    Wichtig zu wissen ist, dass zur Berechnung der Geschossfläche ausschließlich Vollgeschosse einbezogen werden. Die Formel für ihre Berechnung lautet:

    Geschossfläche (GF) = GFZ x Grundstücksfläche (G)

    Angenommen, die Geschossflächenzahl Ihres Grundstückes ist mit einem Wert von 0,7 festgesetzt, dann bedeutet dies, dass die Summe der Flächen Ihrer Vollgeschosse maximal 70 Prozent der Grundstücksfläche betragen darf. Bei einem Grundstück von 1000 Quadratmetern erlaubt eine GFZ von 0,7 also den Bau von Gebäuden mit einer kumulierten Geschossfläche von maximal 700 Quadratmetern.

    Wer hingegen die Geschossfläche und die Grundstücksfläche kennt, kann zur Ermittlung der GFZ folgende Berechnung verwenden:

    GFZ = Geschossfläche (GF) / Grundstücksfläche (G)

    Wie ist ein Vollgeschoss definiert?

    Die exakte Definition eines Vollgeschosses wird durch die jeweilige Landesbauverordnung der einzelnen Bundesländer festgelegt. Somit ist es möglich, dass in Bayern eine Fläche als Vollgeschossfläche gilt, während sie in Sachsen nicht zur Berechnung der Geschossfläche herangezogen wird. Die Grundstücksfläche (G) bezeichnet aber in jedem Fall die Gesamtfläche des jeweiligen Baugrundstücks.

    Dachgeschoss, Balkon oder Tiefgarage als Sonderfälle der GFZ-Berechnung

    In der praktischen Anwendung existieren mehrere Methoden zur Berechnung der Geschossfläche. Das liegt daran, dass Gebäude architektonische Merkmale besitzen, die die Einbeziehung verschiedener Nutzflächen wie Dachgeschosse, Balkone oder Tiefgaragen nötig machen. Beispielsweise werden Dachgeschosse gemäß den geltenden Regelwerken entweder vollständig oder nur teilweise zur Geschossfläche hinzugerechnet, was einen deutlichen Unterschied machen kann.

    Auch Tiefgaragen und technische Geschosse können unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden. Ferner erlauben lokale Vorschriften Städten und Gemeinden, eigene Kriterien festzulegen, was den im Umgang mit der Geschossflächenzahl angeht.

    Symbolbild für Hausbau und Immobilienkauf mit Schlüsseln und Bauzeichnung.

    Die Wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)

    Oftmals kommt im gleichen Atemzug die Frage nach der sogenannten wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) auf. Sie ist eine Erweiterung der GFZ, die eben nicht nur Vollgeschosse zur Berechnung einbezieht. Weitere Flächen, wie die eben genannten, werden für diese Kalkulation berücksichtigt, auch wenn sie keine Vollgeschosse darstellen.

    WGFZ berechnen – Beispielregelungen der Stadt München

    Beispielsweise berücksichtigt der Gutachterausschuss der Stadt München zur Berechnung der WGFZ abweichend von der Baunutzungsverordnung auch:

    • Flächen von Verkaufsräumen und Aufenthaltsräumen anderer Geschosse, die nicht als Vollgeschosse gelten
    • dazugehörende Flure, Sanitär-, Treppen- und Aufzugsräume
    • Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mindestens einem und weniger als zwei Metern zur Hälfte

    Letzteres gilt auch, wenn es sich baurechtlich um Vollgeschosse handelt. Durchfahrten, integrierte Tiefgaragen-Abfahrten und Arkaden werden bei der Geschossflächenzahl nicht mitgerechnet, was insbesondere auch eine Rolle für Bauträger in München spielt.

    Was ist der Unterschied zwischen GFZ und GRZ?

    Während die Geschossflächenzahl das Verhältnis zwischen der Summe aller Stockwerksflächen und der Größe des Grundstücks bestimmt, legt die Grundflächenzahl (GRZ) fest, welcher Prozentsatz eines Grundstücks bebaut sein darf. Mit einer GRZ von 0,4 darf beispielsweise 40 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden. Bedenken Sie diesen Faktor, wenn Sie ein Grundstück verkaufen, das in München liegt.

    Einige Fakten zur Grundflächenzahl

    1

    Die GRZ kommt in verschiedenen baurechtlichen Kontexten zum Einsatz. Bei der Prüfung von Bauanträgen wird sie neben der Geschossflächenzahl herangezogen, um zu bewerten, ob das geplante Bauvorhaben den örtlichen Vorschriften entspricht.

    2

    Sie wird weiterhin eingesetzt, um die Versiegelung von Bodenflächen zu begrenzen. Dies ist besonders in Gebieten von Bedeutung, in denen die Entwässerung und das Management von Oberflächenwasser eine Rolle spielen.

    3

    Auch für die Förderung von Grünflächen und Freiräumen ist die Grundflächenzahl von Bedeutung: In Wohngebieten kann eine niedrige GRZ dazu beitragen, genügend Raum für private Gärten, Spielplätze und Erholungsbereiche zu lassen.

    Somit steuert die Grundflächenzahl ähnlich wie die Geschossflächenzahl die Ausbreitung der Bebauung – allerdings in horizontaler Richtung. Die Bodenversiegelung wird effektiv begrenzt.

    Architekt und Bauzeichner besprechen Grundrissplan mit Bleistiften und Lineal auf einem Tisch.

    Einfluss der Geschossflächenzahl auf die Bewertung von Immobilien

    Nachdem Sie nun wissen, wofür die Geschossflächenzahl verwendet wird, möchten unsere Immobilien-Experten erklären, warum sie für Ihre Immobilienbewertung in München von Bedeutung ist. Sie gilt als zentraler Indikator, der erheblichen Einfluss ausübt.

    Bedeutung für Bauträger und Investoren

    Für Investoren und Bauträger ist die Geschossflächenzahl besonders interessant, da sie ein Maß für das wirtschaftliche Ausnutzungspotenzial eines Grundstücks darstellt. Eine hohe GFZ ermöglicht eine intensivere Nutzung des Grundstücks, was zu gesteigerten Mieteinnahmen oder höheren Verkaufserlösen beim Immobilienvertrieb für Bauträger führen kann. Vor allem in Gegenden mit starker Nachfrage nach Wohn- oder Gewerberaum kann eine hohe Geschossflächenzahl den Grundstückswert signifikant erhöhen.

    Die Rolle eines Maklers mit Blick auf die Berechnung von GFZ und GRZ

    Unsere Immobilienmakler spielen eine wichtige Rolle im Umgang mit der Geschossflächenzahl, da sie als Schnittstelle zwischen Eigentümern, Käufern, Investoren und Behörden agieren. Wir klären Sie über geltende Bestimmungen im Raum München auf, analysieren Bebauungspläne und helfen Ihnen, das Potenzial eines Grundstücks realistisch einzuschätzen.

    Unser Fachwissen über die Auswirkungen lokaler Bauregularien auf Entwicklungsprojekte trägt entscheidend dazu bei, Ihr Investitionsrisiko zu mindern und langfristig tragfähige Entscheidungen zu treffen. Gleiches gilt beispielsweise auch für den Hausverkauf in München.

    Typische Aufgaben eines Immobilienmaklers:

    • Prüfung der zulässigen GFZ und GRZ sowie weiterer baurechtlicher Vorgaben
    • Einschätzung der geplanten Nutzungszwecke (z. B. Wohn- oder Gewerbebau)
    • Berechnung möglicher Geschossfläche zur Ermittlung des realistischen Grundstückswerts
    • Unterstützung bei Bauvoranfragen oder Abstimmungen über mögliche Abweichungen.
    • Aufzeigen von Chancen zur Nachverdichtung oder Erweiterung bestehender Immobilien unter Berücksichtigung der Geschossflächenzahl

    Als kompetente Immobilienmakler kombinieren wir hierbei rechtliches Verständnis mit Marktkenntnis und schaffen damit die Basis für fundierte Investitionsentscheidungen – insbesondere in städtebaulich sensiblen Regionen wie München. Gern finden wir in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen heraus, inwiefern Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl Einfluss auf Ihr Immobilienprojekt nehmen.

    Schwarz-Weiß-Porträt von Christian Dürr, Gründer von Isar Estate.

    Sprechen Sie jetzt mit den Experten von Isar Estate über die GFZ-Berechnung

    Sie möchten Näheres über die Geschossflächenzahl wissen? Dann steht Ihnen das Team von Isar Estate gern zur Seite. Unsere Immobilienmakler beraten in München und darüber hinaus zur optimalen Vermarktung und Vermietung. Wir hören Ihnen aufmerksam zu und geben Ihnen individuelle Handlungsempfehlungen.

    Dipl.-Kfm. Christian Dürr
    Gründer Isar Estate

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    FAQ zur Geschossflächenzahl

    Wo finde ich die Geschossflächenzahl meines Grundstücks?

    Die jeweilige Geschossflächenzahl ist im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Stadt festgelegt. Dieser kann meist beim Bauamt oder online eingesehen werden. Für Bestandsgrundstücke bietet auch der Flächennutzungsplan Hinweise. Unsere Immobilienmakler helfen Ihnen gern, die Werte korrekt zu interpretieren.

    Wie wird die Geschossflächenzahl berechnet?

    Die GFZ ergibt sich aus der Summe aller Geschossflächen der Gebäude auf dem Grundstück, geteilt durch die Grundstücksfläche. Maßgeblich sind dabei alle Vollgeschosse. Dachgeschosse zählen nur, wenn sie als vollwertige Wohnfläche gelten. Die finale Berechnung richtet sich nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

    Welche Bedeutung hat die GFZ beim Hausverkauf?

    Für Käufer ist die Geschossflächenzahl ein wichtiger Faktor, da sie die mögliche Bebauungsdichte vorgibt. Ein hoher Wert bedeutet mehr nutzbare Fläche und damit oft einen höheren Grundstückswert. Immobilienmakler berücksichtigen die Geschossflächenzahl deshalb bei der Bewertung, um Potenziale realistisch einzuschätzen.

    Kann die Geschossflächenzahl verändert werden?

    Eine Änderung ist nur durch eine Anpassung des Bebauungsplans möglich und das ist meist ein aufwändiges Verfahren. In Ausnahmefällen kann eine Befreiung beantragt werden, etwa bei städtebaulichem Interesse. Bauämter prüfen zudem jeden Antrag individuell, deshalb ist eine fachliche Beratung hier unerlässlich.

    Warum ist die Berechnung der GFZ für Investoren und Planer wichtig?

    Das liegt daran, dass sie maßgeblich bestimmt, wie rentabel ein Bauprojekt sein kann. Sie zeigt, wie viel Wohn- oder Gewerbefläche auf einem Grundstück realisierbar ist. Investoren, Architekten und Makler nutzen die Geschossflächenzahl deshalb, um die genaue Flächenausnutzung sowie Baukosten und potenzielle Erträge präzise zu kalkulieren.

    Haftungsausschluss

    Trotz sorgfältiger Recherche und Überprüfung der Quellen übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Bei unklaren Rechts- und Steuerfragen ist es angeraten, zu deren Klärung einen Anwalt und / oder Steuerberater zu beauftragen.

    Autor: Dipl.-Kfm. Christian Dürr