Grundsätzliches zum Ehevertrag in Deutschland
In München begegnen wir in unserer täglichen Beratung immer wieder einer unterschätzten Weichenstellung: dem Ehevertrag. Menschen, die über viele Jahre eigenes Immobilienvermögen aufgebaut haben oder den Erwerb einer hochwertigen Liegenschaft planen, haben ein berechtigtes Interesse daran, die rechtlichen Rahmenbedingungen der eigenen Ehe durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag zu regeln. Dadurch schützen sie einerseits ihr Vermögen und schaffen mehr Planungssicherheit für beide Seiten.
Geregelt werden können darin unter anderem:
- Güterstand (z.B. Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft)
- Unterhaltsansprüche im Trennungs- oder Scheidungsfall
- Versorgungsausgleich in Bezug auf Rentenanwartschaften
- Nachlassregelungen zum Schutz wertvoller Vermögensgegenstände
Ohne Ehevertrag greift auch bei Immobilien die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Die Aufteilung der Vermögenswerte führt nicht selten zu einem Hausverkauf bei Scheidung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Ehevertrag und einer Scheidungsfolgenvereinbarung für Immobilie
Beide Instrumente regeln den Umgang mit Immobilienvermögen, setzen allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Der Ehevertrag wird vorausschauend geschlossen, oft noch vor dem Erwerb einer Liegenschaft, und legt die Spielregeln für den Ernstfall der Scheidung präventiv fest. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kommt dagegen erst dann zum Einsatz, wenn die Trennung bereits konkret ist. Auch dann lässt sich in einigen Fällen noch regeln, wer die Immobilie übernimmt, ob sie veräußert wird und wie etwaige Erlöse aufgeteilt werden.