Berechnungsbeispiele für die Grundsteuer in Bayern
Beispiel 1: Doppelhaushälfte in München
Familie Weber bewohnt in München eine Doppelhaushälfte mit 500 m2 Grundstücksfläche und einer Wohnfläche von 150 m2. Es ergibt sich folgende Rechnung:
Schritt 1: Bestimmung des Äquivalenzbetrages
Für das Grundstück: 500 m2 x 0,04 € / qm² = 20,00 €
Für das Gebäude: 150 m2 x 0,5 €/m2 = 75,00 €
Schritt 2: Bestimmung des Grundsteuermessbetrages
Für das Grundstück: 20 € x 100 % = 20,00 €
Für das Gebäude: 75 € x 70 % = 52,50 €
In der Summe beträgt der Grundsteuermessbetrag 72,50 €
Schritt 3: Bestimmung der Grundsteuer
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer liegt in München bei 535 %. Somit ergibt sich nach Abrundung auf volle Cent die jährliche Grundsteuer: 72,50 € x 535 % = 387,87 €.
Beispiel 2: Eigentumswohnung in München
Familie Sedlmayer bewohnt in München eine Eigentumswohnung. Die Grundstücksfläche des Mehrfamilienhauses liegt bei 1.300 m2, der Miteigentumsanteil bei 110/1000 und die Wohnfläche bei 110 m2. Es ergibt sich folgende Rechnung:
Schritt 1: Bestimmung des Äquivalenzbetrages
Der Grundanteil beträgt: 1.300 m2 x 110/1000 = 143 m2. Somit ergeben sich die folgenden Äquivalenzbeträge:
Für das Grundstück: 143m2 x 0,04 € /m² = 5,72 €
Für das Gebäude: 110 m2 x 0,5 €/m2 = 55,00 €
Schritt 2: Bestimmung des Grundsteuermessbetrages
Für das Grundstück: 5,72 € x 100 % = 5,72 €
Für das Gebäude: 55 € x 70 % = 38,50 €
In der Summe beträgt der Grundsteuermessbetrag 44,22 €.
Schritt 3: Bestimmung der Grundsteuer
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer liegt in München bei 535 %. Somit ergibt sich nach Abrundung auf volle Cent die jährliche Grundsteuer: 44,22 € x 535 % = 236,57 €.
Wie hoch wird die zu zahlende Grundsteuer ab 2025 ausfallen?
Im Vergleich zur bisherigen Grundsteuerlast werden manche Eigentümer eine positive Überraschung erleben und weniger Grundsteuer bezahlen müssen, einige Eigentümer werden jedoch auch deutlich mehr bezahlen. Grundsätzlich gesprochen wirkt sich eine große Wohnfläche nach der Grundsteuerreform im Vergleich zur bisherigen Grundsteuerlast steuererhöhend aus.
Die Hebesätze, die einen essenziellen Bestandteil der Grundsteuer ausmachen, werden weiterhin individuell durch die Gemeinden festgelegt. Auf der Website des DIHK finden Sie eine Übersicht über die bisherigen Hebesätze der Bundesländer. Außerdem können Sie den Grundsteuerrechner von Haus + Grund München nutzen, um Ihre voraussichtliche Grundsteuerbelastung nach Inkrafttreten der neuen Berechnungsweise zu erhalten.
Welche Daten Sie dem Finanzamt melden müssen
Wie beschrieben ist der Aufwand für Sie als Immobilieneigentümer in Bayern weitaus geringer als in den meisten Bundesländern. Das Finanzamt verlangt von Ihnen als Eigentümer eines Grundstücks bzw. einer Immobilie in Bayern im Rahmen der Grundsteuererklärung die Übermittlung der folgenden Daten:
Grundstücksfläche und Flurstücknummer
Die Grundstücksfläche und die Flurstücknummer können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen. Bei Eigentumswohnungen ermitteln Sie die anteilige Grundstücksfläche, in dem Sie Ihre Miteigentumsanteile laut Grundbuchauszug mit der Gesamtgrundstücksfläche multiplizieren. Ein Beispiel: Ihre Miteigentumsanteile betragen 50/1000 und die Gesamtgrundstücksfläche ist 1000 m2. Damit ist Ihre anteilige Grundstücksfläche: 50/1000 x 1000 m2 = 50 m2.
Fläche des Gebäudes
Die Fläche des Gebäudes entspricht bei Wohnnutzung der Wohnfläche gemäß Wohnflächenverordnung. Hierzu zählen alle Flächen innerhalb der Wohnung. Auch Balkone, Terrassen und Wintergärten werden von einem Viertel bis maximal zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet. Keller-, Abstell- und Heizungsräume zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche. Die Informationen zur Wohnfläche finden Sie in der Regel in der dem Bauantrag beiliegenden Wohnflächenberechnung. Bisweilen ist bei Eigentumswohnungen die Wohnfläche auch in der Teilungserklärung vermerkt.
Warum Sie als Eigentümer jetzt schon aktiv werden müssen
Obwohl die Gesetze der Grundsteuerreform 2022 erst ab dem Jahr 2025 gelten, verlangt der Fiskus bereits zum 1.1.2022 neue Berechnungsgrundlagen. Für Sie als Grundstückbesitzer bedeutet dies, dass Sie im Zeitfenster vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung mit den relevanten Daten abgeben müssen. Wenn Sie in Bayern Eigentümer eines Grundstücks sind, haben Sie eventuell bereits eine Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung vom Bayerischen Landesamt für Steuern erhalten. Aber Achtung: Nicht immer fordern alle Finanzämter die Eigentümer direkt über ein Schreiben zur Einreichung der «Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte» auf. Sie müssen in jedem Fall selbst aktiv werden und können auch elektronisch über das Elster-Steuerportal die betreffenden Formulare ausfüllen. Eine Alternative ist, dass Sie die Grundsteuererklärung über Ihre(n) Steuerberater(in) einreichen.
Verlängerung der Abgabefrist in Bayern
Der Freistaat Bayern hat die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis 30. April 2023 verlängert.
Fazit
Mit der Grundsteuerreform 2022 müssen alle Grundstücke und Gebäude in Deutschland neu bewertet werden, da die überholte bisherige Bemessungsgrundlage zu Ungleichbehandlungen von Grund- und Immobilienbesitzern führt. Aufgrund der Länderöffnungsklausel können die einzelnen Bundesländer die durch das neue Bundesmodell definierte Berechnungsweise jedoch individuell gestalten. Für Bayern bedeutet dies, dass anstatt der im Bundesmodell festgelegten wertabhängigen Berechnungsweise das weitaus einfachere Flächenmodell als Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer dient. Das Flächenmodell verwendet ausschließlich auf den Flächen des Grundstücks und des Gebäudes basierende Daten.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie als Eigentümer in der Pflicht stehen, bis zum 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.