Was passiert bei einer Verletzung der Auskunftspflicht?
Erfüllen Sie als Vermieter Ihre Auskunftspflicht nicht, so hat dies häufig gravierende finanzielle Konsequenzen. Zwar dürfen Sie die Auskunft über die Gründe für die Zulässigkeit des höheren Mietzinses nach Vertragsschluss nachholen. In diesem Fall ist es Ihnen aber erst zwei Jahre nach der verspäteten Auskunftserteilung möglich, die Miete auf den Betrag zu erhöhen, den die jeweilige Ausnahmeregelung zur Mietpreisbremse in München zulässt.
Ein Beispiel:
Die zulässige Miete beträgt aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmeregelung: 2000 € / Monat, aber der Vermieter informiert seinen Mieter erst im Juli 2020 darüber, obwohl der Mietvertrag bereits am 01.05.2020 geschlossen wurde.
→ Der Vermieter darf die zulässige Miete erst am 01. August 2022 von monatlich 1650 € auf 2000 € erhöhen. Er kann diesen Betrag in der Zwischenzeit nicht geltend machen: (2000–1650 €) x 24 = 8.400 €.