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Isar Estate

Gründer: Dipl.-Kfm. Christian Dürr

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    Vorkaufsrecht bei Immobilien: Das Wichtigste

    Um das Wort „Vorkaufsrecht“ wurden Geldscheine und ein Kugelschreiber platziert.

    Das Vorkaufsrecht kann den Verkauf Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks verzögern bzw. verhindern, wenn es nicht rechtzeitig berücksichtigt wird. Es greift erst nach Abschluss des Kaufvertrags und verpflichtet dazu, den Vorkaufsberechtigten sofort zu informieren. Dieser darf entscheiden, ob er seinen Anspruch geltend machen will. Eine frühzeitige Prüfung durch Makler, wie das Team von Isar Estate, klärt nicht nur die Frage: Was bedeutet das Vorkaufsrecht? Sie schützt Eigentümer auch vor Haftungsrisiken und erleichtert den Verkaufsprozess.

    Inhaltsverzeichnis

    Was ist ein Vorkaufsrecht? Bedeutung für Immobilien-Eigentümer

    Im Grunde ist ein Vorkaufsrecht bei Immobilien und Grundstücken sehr einfach zu erklären. Es regelt das Recht, dass ein Berechtigter Haus, Wohnung oder Grund beim Verkauf bevorzugt vor einem anderen Käufer erwerben darf. Dabei muss der Vorkaufsberechtigte den notariellen Kaufvertrag so übernehmen, wie er zwischen dem Verkäufer und dem ursprünglichen Käufer geschlossen wurde. Somit hat er auch denselben Kaufpreis zu bezahlen wie der Erstkäufer.

    Hierbei gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen. Je nach Situation kann das Vorkaufsrecht:

    • für das Grundstück inkl. Immobilie im Grundbuch eingetragen sein (dingliches Vorkaufsrecht)
    • vertraglich zwischen den Parteien geregelt werden (schuldrechtliches Vorkaufsrecht)
    • gesetzlich vorgeschrieben sein (gesetzliches und öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht)
    Ein Paar im mittleren Alter sieht sich gemeinsam verschiedene Unterlagen an einem Tisch an.

    Dingliches Vorkaufsrecht

    Ein dingliches Vorkaufsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass es immer als Vormerkung ins Grundbuch eingetragen wird. Es kann nur für unbewegliche Sachen – also bebaute oder unbebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte – bestellt werden. Durch die Grundbucheintragung entsteht im Falle des Verkaufs eine automatisch wirksame Verfügungssperre. Bis der Berechtigte den Verzicht auf sein Vorkaufsrecht des Grundstücks bekannt gibt, kann der Erstkäufer nicht als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

    Schuldrechtliches Vorkaufsrecht

    Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht ist im Gegensatz zur dinglichen Variante nicht im Grundbuch vermerkt. Es kann bei einem Haus- oder Wohnungsverkauf in München ebenso gelten wie für ein Grundstück. Zudem kann ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht neben Immobilien auch für bewegliche Güter wie Kunstwerke oder Fahrzeuge vereinbart werden. Die Regelung findet per Vertrag zwischen den beiden Parteien statt. Wird der Vorkaufsberechtigte nicht über die Veräußerung der jeweiligen Immobilie oder des Grundstücks informiert, kann er die etwaige Eintragung des Erstkäufers als neuen Eigentümer im Grundbuch nicht rückgängig machen. In diesem Fall hat er allerdings einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer.

    Ablauf bei Veräußerung mit einem dinglichen oder schuldrechtlichen Vorkaufsrecht

    Die Veräußerung von Immobilien oder Grundstücken, die mit einem dinglichen bzw. schuldrechtlichen Vorkaufsrecht belastet sind, läuft in der Regel folgendermaßen ab:

    • Kaufvertrag: Der Eigentümer schließt mit dem Erstkäufer einen notariellen Kaufvertrag. Die darin enthaltenen Konditionen werden zwischen dem Eigentümer und dem Erstkäufer vereinbart und müssen nicht die Interessen des Vorkaufsberechtigten berücksichtigen.
    • Mitteilungspflicht: Nach Vertragsabschluss muss der Vorkaufsberechtigte vom Käufer unverzüglich über den Immobilien-Kaufvertrag informiert werden. Besteht ein dingliches Vorkaufsrecht, übernimmt dies automatisch der vollstreckende Notar.
    • Erklärung: Der Vorkaufsberechtigte muss innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen, ob er sein Recht wahrnimmt oder darauf verzichtet. Wurde diese Erklärungsfrist nicht vertraglich vereinbart, kommt häufig die gesetzliche Frist von zwei Monaten zur Anwendung.
    • Vertragsanpassung: Macht die berechtigte Person von ihrem Vorkaufsrecht für eine Immobilie oder ein Grundstück Gebrauch, so wird ein neuer Kaufvertrag mit denselben Konditionen aufgesetzt, die für den ursprünglichen Erwerber galten.

    Gesetzliches und öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht

    Sowohl das gesetzliche als auch das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht für Immobilien und Grundstücke basiert auf einer staatlichen Regelung für klar festgelegte Personengruppen. Da es sich um individuelle Rechte handelt, muss das Vorkaufsrecht für die jeweilige Immobilie nicht im Grundbuch eingetragen oder vertraglich vereinbart werden. Voraussetzungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

    Mietobjekte (§ 577 BGB)

    Wird eine Mietwohnung nach Überlassung an einen Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und vom Eigentümer an einen Dritten verkauft, so gibt es ein Vorkaufsrecht für Mieter. Es greift allerdings nicht, wenn der Vermieter die Wohnung an einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen seines Haushalts verkauft.

    Erbengemeinschaft (§2034 BGB)

    Jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft hat das Vorkaufsrecht für die anderen Anteile der Immobilie bzw. des Grundstücks. Möchte ein Miterbe seinen Anteil veräußern, muss er das Vorkaufsrecht der Familienangehörigen bzw. Miterben beachten. Unsere erfahrenen Makler erklären Ihnen, was Sie noch wissen sollten, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen.

    Denkmalschutz (§ 22 DSchG)

    Gemäß des Denkmalschutzgesetzes haben Bundesländer das gesetzliche Vorkaufsrecht an Grundstücken mit denkmalgeschützten Kulturgütern. Hierfür muss die Wahrung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Denkmals gewährleistet sein. Der Eigentümer teilt den Verkauf sowie die Vertragsbedingungen unverzüglich der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit.

    Bauleitplanung (§ 24 BauGB)

    Das Baugesetzbuch räumt Gemeinden und Kommunen in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zur Sicherung der öffentlichen Bauleitplanung ein. Dies ist vor allem bei Immobilien und Grundstücken in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen von Belang. Auch bei Flächen für öffentliche Zwecke oder bei baulichen Missständen kommt es zum Einsatz.

    Die Einräumung eines Vorkaufsrechts für Immobilien

    Das Vorkaufsrecht an einem Mehrfamilienhaus, einer Wohnung oder einem Grundstück können Sie einer beliebigen Person zuweisen. Wie genau die Einräumung abläuft, ist von der jeweiligen Art abhängig. Im Falle eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts ist es notwendig, einen entsprechenden Vertrag auszuarbeiten.

    Wichtige Vertragsbestandteile sind:

    • Name und Anschrift der Vertragspartner
    • Beschreibung des Grundstücks bzw. der Immobilie
    • Gegebenenfalls zeitliche Begrenzung des Vorkaufsrechts
    • Festsetzung der Fristen für die Annahme bzw. Nichtausübung des Rechts
    • Regelungen zu möglichen Vertragsstrafen
    • Bestimmung zur Vererbbarkeit
    • Datum und Ort des Vertrags
    • Name und Unterschrift der Vertragsparteien

    Bitte beachten Sie außerdem: Der Vertrag zum Vorkaufsrecht einer Immobilie sollte unbedingt notariell beurkundet werden. Die Beurkundung dient dem Schutz des Vorkaufsberechtigten. Sollte dieser bei einem allfälligen Immobilienverkauf nicht informiert werden, kann er entsprechende rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzforderungen geltend machen.

    Wann erlischt das Vorkaufsrecht bei Haus, Wohnung oder Grund?

    Beim Vorkaufsrecht handelt es sich um ein persönliches Recht, das lebenslang bestehen bleibt und nicht vererbt wird – außer es wurden spezielle vertragliche Regelungen vereinbart. In der Regel entfällt es lediglich dann, wenn die vorkaufsberechtigte Person von ihrem Recht zurücktritt. Es gibt weitere Gründe dafür, warum eine Immobilie mit Vorkaufsrecht doch im Rahmen einer regulären Vermarktung, wie einem Hausverkauf in München, überschrieben wird. Zu diesen Sonderfällen zählen unter anderem die Schenkung, die Zwangsversteigerung aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit oder der Verkauf an Mitglieder einer Erbengemeinschaft.

    Frontalansicht einer weißen Villa mit Bäumen und einer gepflegten Hecke.

    Unsere Schlussfolgerung zum Vorkaufsrecht bei Immobilien

    Ob im Erbfall, zum Schutz von Mietern oder für die Planungsumsetzung der Gemeinden: Wenn eine mit einem Vorkaufsrecht belastete Immobilie veräußert werden soll, müssen der Erstkäufer und der Verkäufer klare Vorschriften befolgen. Der Vorkaufsberechtigte hat das Recht, den Kaufvertrag zeitnah zu erhalten und zu gleichen Bedingungen einzutreten. Werden diese Regelungen ignoriert, zieht dies mitunter empfindliche Schadenersatzforderungen nach sich. Um etwaige Fallstricke zu vermeiden und eine Immobilie zu verkaufen – in München und Umgebung – stehen wir Ihnen gern mit langjähriger Expertise zur Seite.

    Christian Dürr - Immobilienmakler München

    Wir sind Ihr Partner bei Fragen zum Vorkaufsrecht

    Das Vorkaufsrecht bei Immobilien wirft oft rechtliche und organisatorische Fragen auf. Als erfahrene Immobilienmakler in München stehen wir Ihnen bei allen Anliegen rund um den Verkauf von Immobilien beratend zur Seite. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder ein Grundstück greift, sprechen Sie uns gern an. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

    Dipl.-Kfm. Christian Dürr
    Gründer Isar Estate

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    FAQ zum Vorkaufsrecht bei Immobilien und Grundstücken

    Was bedeutet das Vorkaufsrecht konkret für Verkäufer und Käufer?

    Das Vorkaufsrecht bedeutet, dass einer dritten Person die Möglichkeit gegeben wird, eine Immobilie oder ein Grundstück zu den gleichen Bedingungen zu erwerben wie der ursprüngliche Käufer. Verkäufer müssen Vorkaufsberechtigte nach Abschluss des Kaufvertrags deshalb sofort benachrichtigen. In speziellen Fällen kann das Recht auch von Mietern ausgeübt werden. Zudem gibt es im Fall einer Erbengemeinschaft das Vorkaufsrecht für Familienangehörige.

    Wie funktioniert das Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Eigentumswohnungen?

    Bei Grundstücken wird meist ein dingliches Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen. Bei Eigentumswohnungen kommt dagegen eher ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht zum Tragen, das vertraglich zwischen den Parteien vereinbart wird. Beide Varianten erfordern bei Verkauf eine rechtzeitige Mitteilung an den Vorkaufsberechtigten. Andernfalls drohen Schadenersatzforderungen. Käufer und Verkäufer sollten sich rechtzeitig mit einem Makler abstimmen, um Fallstricke zu vermeiden.

    Wann wird ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht relevant?

    Ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht bei einer Immobilie oder einem Grundstück ist vor allem für Gemeinden und Kommunen von Interesse. Möchten diese sich beispielsweise Grundstücke für städtebauliche Zwecke sichern, dürfen sie unter Umständen zuerst kaufen. Verkäufer sollten im Vorfeld prüfen, ob ihre Immobilie in einem Gebiet liegt, in dem ein solches Vorkaufsrecht für das jeweilige Haus oder Grundstück gelten könnte.

    Welche Bedeutung hat das Vorkaufsrecht bei einem Haus im Erbfall?

    Das Vorkaufsrecht spielt im Erbfall bei Häusern und weiteren Immobilien eine wichtige Rolle. Das gilt vor allem, wenn eine Erbengemeinschaft entsteht. Möchte ein Miterbe seinen Anteil veräußern, haben Miterben gemäß § 2034 BGB Vorrang beim Kauf. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass außenstehende Dritte Anteile am Eigentum erwerben. Die Immobilie bleibt so im familiären Umfeld.

    Wie gestaltet sich der Ablauf der Nutzung des Vorkaufsrechts?

    Der tatsächliche Vorkaufsrecht-Ablauf beginnt erst nach dem notariellen Abschluss des Kaufvertrags mit einem Käufer. Nun muss der Verkäufer dem Vorkaufsberechtigten eine Mitteilung über den Vertrag zukommen lassen. Anschließend hat der Vorkaufsberechtigte eine Frist zur Ausübung seines Rechts, die bei Grundstücken in der Regel zwei Monate beträgt. Tut er dies, tritt er zu den bestehenden Bedingungen in den Vertrag ein, sodass ein reibungsloser Übergang gewährleistet wird.

    Haftungsausschluss

    Trotz sorgfältiger Recherche und Überprüfung der Quellen übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Bei unklaren Rechts- und Steuerfragen ist es angeraten, zu deren Klärung einen Anwalt und / oder Steuerberater zu beauftragen.

    Autor: Dipl.-Kfm. Christian Dürr