Innerhalb der Immobilienbranche werden häufig Begriffe genannt, die schnell zu Verwirrung führen können, da sie zwar ähnlich klingen, jedoch unterschiedliche Bedeutungen haben: Bodenrichtwert, Bodenwert und Verkehrswert.
Obwohl sich Bodenrichtwerte von Gebiet zu Gebiet unterscheiden, gibt es nur eine Art, die in einem standardisierten Verfahren von den Gutachterausschüssen unabhängig von der Lage der Bodenrichtwertzone definiert wird. Der Bodenrichtwert dient als Referenz für die Ermittlung des Bodenwerts. Dieser bezeichnet den konkreten Wert eines individuellen Grundstücks.
Für die Bestimmung des vorläufigen Bodenwerts wird der Bodenrichtwert zunächst mit der Grundstücksgröße multipliziert. Es gilt also die Formel:
Bodenrichtwert (Euro/m²) x Grundstücksfläche (m²) = vorläufiger Bodenwert (Euro)
Zwei Beispiele: Ein Grundstück im begehrten Münchener Stadtteil Nymphenburg hat Stand 01.01.2024 einen Bodenrichtwert von 6.600 Euro pro m². Die Größe beträgt 500 m². Daraus ergibt sich ein Wert von 6.600 Euro/m² x 500 m² = 3.300.000 Euro.
Im Quartier Moosach liegt der Bodenrichtwert mit 2.300 Euro/m² deutlich niedriger. Hier würde der Bodenwert bei gleicher Grundstücksgröße 2.300 Euro/m² x 500 m² = 1.150.000 Euro betragen.
Allerdings beeinflussen noch viele weitere Faktoren die Ermittlung des Bodenwerts. Deshalb bedarf es eines Immobilienexperten, um diesen genau zu errechnen.
Bleibt noch der Verkehrswert oder Marktwert. Dabei handelt es sich um den Preis, der bei einem Immobilienverkauf auf dem freien Markt tatsächlich erzielt werden kann. Hierin fließt nicht nur der Bodenwert, sondern auch der Wert eventuell vorhandener Gebäude und sonstiger Anlagen mit ein.