Unterschied zwischen Flur und Flurstück
Früher wurde die Flur als Landschaft oder als Gelände außerhalb der Wälder definiert. Heute versteht man in der Katastersprache unter einer Flur die Zusammenfassung einzelner Flurstücke innerhalb einer Gemarkung, wobei die Gemarkung meist eine Stadt oder Gemeinde darstellt. Die Aufteilung in Gemarkung, Flure und Flurstücke dient der besseren Übersicht und erleichtert die Zuordnung zwischen Katasteramt und Grundbuch.
Was ist die Gemarkung?
Die Gemarkung ist die kleinste verwaltungstechnische Einheit im Liegenschaftskataster und umfasst alle Fluren und Flurstücke innerhalb einer Gemeinde oder eines bestimmten Gebietes. Sie bildet die Grundlage für die Zuordnung von Flurstücken im Kataster sowie im Grundbuch. Im Grundbuch wird jedes Grundstück unter Angabe seiner Gemarkung und Flurstücksnummer geführt, wodurch eine eindeutige Identifikation möglich ist. Die Gemarkung ist somit von zentraler Bedeutung zur rechtssicheren Dokumentation von Eigentumsverhältnissen und Grundstücksgrenzen.
Wofür dient die Flurstücksnummer?
Die Flurstücksnummer ist eine genaue Bezeichnung eines Flurstücks innerhalb einer Flur. Diese stellt sicher, dass innerhalb einer Gemarkung eine klare Zuordnung erfolgt. Sie enthält außerdem wichtige Informationen über das Grundstück, wie die Größe, Lage und Nutzung. Heute werden Flurstücksnummern innerhalb einer Flur fortlaufend nummeriert, wobei ältere Flurstücke noch eine Bezeichnung mit Zähler und Nenner aufweisen können.
Eine Flurstücksnummer wird im Katasteramt geführt. Hierbei ergeben sich spezifische Bedeutungen, die zur Identifikation und Beschreibung des Flurstücks dienen. Die Kennzeichnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Liegenschaftskatasters, welches von der Katasterbehörde verwaltet wird. Dies ist entscheidend für die eindeutige Identifikation, Verwaltung und den Transfer von Grundbesitz.
