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Isar Estate

Gründer: Dipl.-Kfm. Christian Dürr

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    Grundbucheintragung im Detail erklärt

    Ausschnitt einer Dokumentenunterzeichnung mit zwei Personen an einem Tisch

    Sie möchten ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen bzw. erwerben? Das Grundbuch und die jeweilige Grundbucheintragung enthalten viele wichtige Informationen. Dabei kommt es nicht nur auf den Namen des Eigentümers und die exakte Lage und Größe des Grundstücks an. Auch eventuelle Belastungen durch Schulden, bestehende Hypotheken sowie mögliche Einschränkungen wie Wegerechte sind von Bedeutung. Nur berechtigte Personen können einen Grundbuchauszug anfordern oder eine Grundbucheintragung vornehmen lassen.

    Inhaltsverzeichnis

    Was ist das Grundbuch? Seine Bedeutung in Deutschland

    Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, das in einem bestimmten Bezirk sämtliche Grundstücke und Gebäude auflistet und im zuständigen Grundbuchamt geführt wird.

    Die genauen Funktionen des Grundbuches sind:

    • Nachweis des Eigentums: Auskunft über die rechtmäßigen Eigentümer einer Immobilie
    • Dokumentation von Rechten Dritter: Zeigt Belastungen wie Grundschulden oder Wegerechte
    • Rechtsklarheit und Sicherheit: Ermöglicht rechtssichere Kauf- und Finanzierungen.
    • Öffentlicher Glaube: Eintragungen gelten als korrekt und verbindlich für Dritte.
    • Grundlage für Eigentumsübertragungen: Eigentumswechsel nur mit Eintragung wirksam.
    • Informationsquelle: Notare, Banken & Käufer erhalten Unterlage für den Immobilienverkehr

    Mit seinen Funktionen gilt das Grundbuch als Herzstück jedes Immobiliengeschäfts, denn es dokumentiert über Grundbucheintragungen sämtliche Eigentumsverhältnisse und relevante Belastungen einer Immobilie und bietet Käufern wie Verkäufern gleichermaßen Rechtssicherheit.

    Die Rechtsgrundlage des Grundbuches

    Die Basis für die Führung des Grundbuchs bildet das Grundbuchordnungsgesetz (GBO). Die Zuständigkeit für dessen Verwaltung liegt bei den lokalen Grundbuchämtern, die meist den jeweiligen Amtsgerichten angegliedert sind. Die Ämter sind dafür verantwortlich, jede Grundbucheintragung gewissenhaft vorzunehmen und das Register stets aktuell zu halten.

    Naher Blick auf eine Reihe roter Aktenordner

    Wie ist das Grundbuch in München und bundesweit strukturiert?

    Die Bezeichnung „Grundbuch” kann etwas in die Irre führen, denn es handelt sich dabei nicht um ein gebundenes Buch, sondern um eine Sammlung einzelner Grundbuchblätter. Als dezentrales Registersystem wird es, wie bereits erwähnt, von den einzelnen Ämtern für jede Gemeinde oder jeden Grundbuchbezirk geführt. Dabei existieren zahlreiche Grundbuchblätter innerhalb dieses Registers. Seit einigen Jahren wird die Digitalisierung der Sammlungen durch Scanner vorangetrieben. Aufbau und Inhalte der Grundbucheintragungen bleiben in der elektronischen Version unverändert.

    Der Aufbau eines Grundbuchblattes ist dabei immer gleich und gliedert sich in fünf Abschnitte:

    1

    Die Aufschrift oder das Deckblatt
    Hier werden das zuständige Amtsgericht/Grundbuchamt, der Grundbuchbezirk und die Grundbuchnummer genannt. Zusätzlich kann noch ein Hinweis auf die digitale Fortführung, ein Freigabevermerk durch den Sachbearbeiter sowie eine Fußnote mit dem Datum der letzten Grundbucheintragung bzw. Änderung verzeichnet sein.

    2

    Das Bestandsverzeichnis
    Es enthält eine Beschreibung aller Grundstücke und Teilflächen, für die das jeweilige Grundbuchblatt geführt wird. Besitzt eine Person mehrere Grundstücke, kann dafür ein gemeinschaftliches Grundbuchblatt erstellt werden. Das Bestandsverzeichnis enthält Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage, Größe und Wirtschaftsart (Wohnbebauung, landwirtschaftliche oder gewerbliche Flächen). Weiterhin sind Grundbucheintragungen zu Belastungen und Beschränkungen wie etwaige Rechte von Dritten hier eingetragen.

    3

    Abteilung I
    Die erste Abteilung enthält Daten zur Person des Eigentümers (Name, Geburtsdatum und Anschrift), Art des Eigentums (Allein- oder Miteigentum) sowie zur entsprechenden Rechtsgrundlage (Kaufvertrag, Erbschein).

    4

    Abteilung II
    In der zweiten Abteilung werden sämtliche Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks notiert. Diese Grundbucheintragungen bestätigen beispielsweise Erbbau- und Vorkaufsrechte oder Nießbrauch, Wegerechte von Nachbarn, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzvermerke oder den Denkmalstatus von Gebäuden.

    5

    Abteilung III
    An dieser Stelle sind Eintragungen über eventuelle Hypotheken oder Grundschulden zu finden, die auf dem Grundstück oder den darauf befindlichen Immobilien lasten. Eine Hypothek erlischt mit der Ablösung des dazugehörigen Kredits. Die Grundschuld besteht hingegen so lange, bis sie aus dem Grundbuch gelöscht wird.

    Wie sieht ein Grundbuchauszug aus? Inhalt, Aufbau und Bedeutung

    Nun fragen Sie sich vielleicht, was genau dann ein Grundbuchauszug ist. Es handelt sich um eine Abschrift, die alle relevanten Informationen über eine Immobilie enthält. Er wird zum Beispiel bei einem Hausverkauf in München benötigt, damit sich Käufer und Verkäufer Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und relevante Grundbucheintragungen zu Rechten und Lasten verschaffen können. Zum Auszug zählen das Bestandsverzeichnis sowie die Abteilungen I bis III.

    Beim Immobilienverkauf dient der Grundbuchauszug als Nachweis für die Eigentumsverhältnisse und die Lastenfreiheit der Immobilie. Für Käufer ist es unabdingbar, den Auszug zu prüfen. Während ein dieser aber lediglich eine Abschrift der aktuellen Einträge ist, meint die Grundbucheintragung eine offizielle Änderung im Register. Beide Bereiche haben ihre eigene Rechtsbedeutung und sind für unterschiedliche Zwecke wichtig.

    Grundbuchauszug einsehen: Wie und wo kann man ihn beantragen?

    Wer über eine offizielle Berechtigung verfügt, kann einen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt anfordern. Berechtigt sind in der Regel:

    • Eigentümer der Immobilie (uneingeschränkt berechtigt)
    • Notare im Rahmen ihrer Tätigkeit (z. B. bei Kaufverträgen, Schenkungen, Erbschaften)
    • Rechtsanwälte mit Vollmacht des Eigentümers oder z. B. bei Zwangsvollstreckung/Erbstreit
    • Gerichte und Behörden, wenn sie ein dienstliches Interesse nachweisen
    • Makler mit schriftlicher Vollmacht des Eigentümers
    • Kaufinteressenten mit schriftlicher Vollmacht des Eigentümers oder über den Makler/Notar
    • Gläubiger zur Prüfung von Grundpfandrechten bei Finanzierung oder Zwangsvollstreckung
    • Erben oder Nachlassverwalter bei Nachweis der Erbenstellung (z. B. Erbschein)
    • Testamentsvollstrecker und Betreuer mit entsprechender Legitimation (Gerichtsbeschluss)

    Die Beantragung der Einsicht erfolgt persönlich vor Ort, per Post oder online. Sollten Sie sich über den Grundbuchinhalt informieren, sind Sie dazu verpflichtet, alle Daten vertraulich zu behandeln und nur für den beantragten Zweck zu verwenden.

    Wenn Sie einen Grundbuchauszug online beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

    • Besuchen Sie die Website des zuständigen Grundbuchamts/zertifizierten Online-Anbieters.
    • Tragen Sie die relevanten Angaben zur Immobilie in das Formular ein.
    • Bestätigen Sie Ihre Identität – etwa per Postident- oder eID-Verfahren.
    • Begleichen Sie die Kosten für die Einsicht.
    • Nach erfolgreicher Zahlung wird der Antrag auf Einsicht online übermittelt.
    • Der Grundbuchauszug wird Ihnen in der Regel postalisch zugestellt.

    Einen Auszug anzusehen, kostet meist zwischen 10 und 20 Euro. Gewerbliche Anfragen können teurer sein, da häufig zusätzliche Dokumente oder beglaubigte Auszüge erforderlich sind. Ein kostenloser Grundbuchauszug ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa für Behörden oder Gerichte.

    Grundbuchauszug online – Vorteile, Sicherheit und Datenschutz

    Mit einem Online-Antrag ersparen Sie sich Zeit und Aufwand, denn Sie können ihn bequem zu Hause stellen und müssen nicht zum Grundbuchamt oder zur Post gehen. Die Zusendung erfolgt dabei oft ebenfalls schneller.

    Wichtig ist aber: Nutzen Sie ausschließlich offizielle bzw. zertifizierte Plattformen, um den Auszug online zu beantragen und sich über Grundbucheintragungen zu informieren. So vermeiden Sie unseriöse Angebote und mögliche Betrugsversuche. Damit Ihre Daten sicher und vertraulich behandelt werden, sollten Sie auf gängige Sicherheitsstandards wie eine SSL-Verschlüsselung achten. Wir beraten Sie gern, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, die in München liegt.

    Zwei Hände reichen sich in der Mitte des Bildes einen Schlüssel mit Haus-Anhänger.

    Was ist eine Grundbucheintragung und wie funktioniert sie?

    Jede Grundbucheintragung bedeutet auch für das Grundbuchamt in München die offizielle Aufnahme einer Veränderung oder einer zusätzlichen Information im Grundbuch. Dies kann beispielsweise ein Eigentümerwechsel, die Eintragung einer Hypothek oder die Löschung eines Wegerechts sein. Normalerweise wird sie über einen Notar eingeleitet. Beim Verkauf einer Immobilie beurkundet er den Kaufvertrag und beantragt die Eigentumsübertragung beim zuständigen Grundbuchamt. Voraussetzung für die neue Grundbucheintragung ist die vollständige Entrichtung des Kaufpreises sowie der Ausschluss sonstiger rechtlicher Hindernisse.

    Wer kann eine Grundbucheintragung vornehmen lassen?

    Auch die Grundbucheintragung kann nur auf Antrag erfolgen. Berechtigt sind Personen mit einem rechtlichen Interesse, wie beispielsweise Eigentümer oder Gläubiger. Dabei muss der Antrag auf Eintragung stets schriftlich gestellt und vom zuständigen Grundbuchamt bearbeitet werden. Üblicherweise erfolgt die Stellung durch den Notar, der die dafür notwendigen Unterlagen vorbereitet und einreicht. Häufig unterstützt hierbei ein Immobilienmakler. Zudem begleitet er bei einem Wohnungsverkauf in München bis zum notariellen Kaufvertrag und darüber hinaus.

    Grundbucheintragungen können recht komplex und teilweise schwer zu verstehen sein. Auch deshalb ist es empfehlenswert, sich von Fachleuten beraten zu lassen.

    Was kostet eine Grundbucheintragung?

    Die Kosten für die Grundbucheintragung richten sich deutschlandweit nach dem Immobilienwert und belaufen sich in der Regel auf 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Sie setzen sich aus den Notarkosten und den Gebühren des Grundbuchamtes zusammen.

    Ein wichtiger Bestandteil des Immobilienkaufs ist in diesem Zusammenhang die Auflassungsvormerkung. Sie sichert dem Käufer das Recht, als künftiger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden und schützt ihn vor anderweitigen Verkäufen der Immobilie. Gern informieren wir Sie während einer Zusammenarbeit genau zu den Kosten Ihrer Grundbucheintragung in München.

    Ein lächelndes junges Paar mit Kind hört einer blonden Damen zu, die auf ein Dokument zeigt.
    Schwarz-Weiß-Porträt von Christian Dürr, Gründer von Isar Estate.

    Wir informieren zum Grundbuch – in München und Umgebung

    Sie haben Fragen rund um eine Grundbucheintragung oder den jeweiligen Auszug? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Immobilienmakler aus München beraten. Wir bei Isar Estate hören Ihnen aufmerksam zu und geben Ihnen individuelle Handlungsempfehlungen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

    Dipl.-Kfm. Christian Dürr
    Gründer Isar Estate

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    FAQ zur Grundbucheintragung beim Immobilienkauf

    Wann erfolgt die Grundbucheintragung beim Immobilienkauf?

    Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags kümmert sich der Notar um die Einleitung der Eintragung. Diese erfolgt allerdings nicht sofort, sondern erst, wenn:

     

    • alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Kaufpreiszahlung)
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorliegt
    • eventuelle Genehmigungen oder Löschungen im Grundbuch abgeschlossen sind

     

    Die Grundbucheintragung erfolgt dann meist mehrere Wochen bis wenige Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung.

    Wer kümmert sich um die Eintragung ins Grundbuch?

    In der Praxis übernimmt das vollständig der Notar. Er beantragt die Eintragungen beim zuständigen Grundbuchamt und sorgt dafür, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Als Makler halten wir Sie in dieser Phase auf dem Laufenden und bereiten vorab alle nötigen Unterlagen vor.

    Wie lange dauert eine Grundbucheintragung?

    Die Dauer variiert je nach Region und Auslastung des Grundbuchamts. Üblich sind 4 bis 6 Wochen in gut organisierten Grundbuchämtern und 8 bis 12 Wochen in Regionen mit hohem Antragsaufkommen oder komplizierten Fällen. Wir als Makler behalten gemeinsam mit dem Notar alle Fristen im Blick und informieren Sie, sobald die Eintragung erfolgt ist.

    Was ist eine Auflassungsvormerkung – und warum ist sie so wichtig?

    Die Auflassungsvormerkung ist eine vorläufige Sicherung im Grundbuch zugunsten des Käufers. Sie wird nach dem Notartermin eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkaufen oder mit weiteren Rechten belasten kann. Sie sind damit auf der sicheren Seite, bis die endgültige Grundbucheintragung erfolgt ist.

    Haftungsausschluss

    Trotz sorgfältiger Recherche und Überprüfung der Quellen übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Bei unklaren Rechts- und Steuerfragen ist es angeraten, zu deren Klärung einen Anwalt und / oder Steuerberater zu beauftragen.

    Autor: Dipl.-Kfm. Christian Dürr