Maßgeschneiderte Strategie zur Vermarktung Ihrer Immobilien
Im nächsten Schritt entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Vermarktung Ihres Hauses, Ihrer Wohnung bzw. Ihrer Gewerbeimmobilie. Es ist zunächst wichtig, die Zielgruppe möglicher Mieter zu ermitteln. Dies geschieht, indem wir das Gebiet, den Schnitt, die Wohnfläche, die Ausstattung und den Charakter Ihres Mietobjekts genau betrachten. Als Makler mit hohem Qualitätsanspruch erarbeiten wir eine individuelle Vermarktungsstrategie für Ihr Mietobjekt. Diese ist das Herzstück für eine erfolgreiche und schnelle Vermietung Ihres Eigentums.
Marketingunterlagen für die Vermietung
Zunächst erstellen wir professionelle Fotos und intelligente, auf die richtige Zielgruppe ausgerichtete Werbetexte. Falls erforderlich, lassen wir den Grundriss optisch ansprechend neu zeichnen. Anschließend stellen wir ein hochwertiges Exposé für Ihre Immobilie zusammen, das alle Highlights und wichtigen Informationen ins perfekte Licht rückt. Das Exposé ist auch für einen Online-Abruf optimiert.
Auswahl des Mieters
Die Auswahl des Mieters ist essenziell und gleichzeitig eine große Herausforderung. Häufig fragen zahlreiche Interessenten an, ob Sie Ihre Immobilie mieten können. Neben rationalen Auswahlkriterien wie zum Beispiel der Bonität der Mietinteressenten bedarf es auch einiger Erfahrung und eines ausgeprägten Feingefühls, um den passenden Mieter zu finden. Mit der Ansprache des richtigen Interessentenkreises und dem professionellen Management der Besichtigungstermine ermitteln wir für Sie den Kreis vielversprechender Mietinteressenten. Wir wissen, wann welche Fragen im Rahmen einer freiwilligen Selbstauskunft an den jeweiligen Mietinteressenetn gestellt werden dürfen. Denn, Vorsicht, Sie dürfen nicht jede beliebige Frage stellen.
Selbstverständlich beinhaltet unser Angebot auch, dass wir Sie, wenn gewünscht, mit unserem Rat bezüglich der endgültigen Entscheidung für Ihren Mieter unterstützen werden.
Mietvertrag und Übergabe
Aufgrund der Vielzahl komplexer Regelungen im Mietrecht ist es wichtig, einen rechtlich einwandfreien Mietvertrag auszuarbeiten und zur Unterschrift zu bringen. Speziell bei der Vermietung von privat gibt es viele Punkte, die man als Eigentümer unbedingt beachten muss. Zum Beispiel ist die sogenannte starre Renovierungsklausel vom BGH als ungültig befunden worden. Starr bedeutet, dass im Mietvertrag zeitgenau festgelegt wird, wann der Mieter Schönheitsreparaturen auszuführen hat. Diese Klausel wäre unwirksam. Eine flexible Renovierungsklausel ist hingegen rechtlich zulässig und hilft die gesetzliche Regelung, dass der Vermieter für alle Schönheitsreparaturen verantwortlich ist, teilweise außer Kraft zu setzen. Wir unterstützen Sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bei der Ausarbeitung der vertraglichen Details. Die protokollierte Übergabe des Mietobjekts an Ihren neuen Mieter übernehem wir selbstverständlich auch für Sie.