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Isar Estate

Founder: Dipl.-Kfm. Christian Dürr

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    Hausverkauf innerhalb der Familie: Ablauf und Risiken

    Berater zeigt Kunden Standortkarte auf Laptop im Beratungsgespräch.

    Rund um das Elternhaus, das Ferienhaus am See oder die Wohnung der Großeltern kommen in Familien oft ähnliche Fragen auf: Wer übernimmt die Immobilie zu welchem Preis, und welche Steuern werden dabei fällig? Ein Hausverkauf innerhalb der Familie fühlt sich zunächst vertrauter und weniger formell an als ein klassischer Immobilienverkauf. Genau diese Nähe führt jedoch häufig dazu, dass wichtige Formalien, Fristen und steuerliche Herausforderungen übersehen werden. Wer ein Haus innerhalb der Familie verkaufen möchte, sollte rechtliche, steuerliche und finanzielle Fragen frühzeitig mitdenken. Wir zeigen, worauf es ankommt und wann professionelle Begleitung besonders sinnvoll ist.

    Was genau bedeutet ein Hausverkauf innerhalb der Familie?

    Von einem Hausverkauf innerhalb der Familie sprechen wir, wenn eine Immobilie zwischen Verwandten den Eigentümer wechselt, etwa von Eltern an Kinder, zwischen Geschwistern oder von Großeltern an Enkelkinder. Rechtlich handelt es sich dabei zunächst um einen ganz normalen Kaufvertrag, der wie jeder Immobilienverkauf notariell beurkundet werden muss. Der entscheidende Unterschied liegt in der Motivation und in der Preisgestaltung: Häufig steht nicht der maximale Erlös im Vordergrund, sondern der Wunsch, Vermögen frühzeitig und geordnet in der Familie weiterzugeben. Wichtig für die steuerliche Einordnung ist außerdem der Verwandtschaftsgrad. Verkäufe zwischen Ehegatten und in gerader Linie, also zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln, werden steuerlich anders behandelt als Verkäufe zwischen Geschwistern oder an entferntere Verwandte in der Seitenlinie.

    Steuern beim Hausverkauf innerhalb der Familie

    Wer eine Immobilie innerhalb der Familie verkauft, sollte sich vor allem mit zwei Steuerarten auseinandersetzen: der Grunderwerbsteuer und der Einkommensteuer auf einen möglichen Veräußerungsgewinn.

    Grunderwerbsteuer: Wer profitiert von der Befreiung?

    Nach § 3 des Grunderwerbsteuergesetzes bleiben Immobilienverkäufe zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern sowie zwischen Verwandten in gerader Linie von der Grunderwerbsteuer befreit. Das betrifft also Verkäufe von Eltern an Kinder oder von Großeltern an Enkelkinder. Für Verkäufe zwischen Geschwistern gilt diese Befreiung dagegen nicht. Hier fällt regulär Grunderwerbsteuer an. Dieser Unterschied überrascht viele Familien und sollte frühzeitig in die Planung einfließen.

    Spekulationssteuer: Zehn-Jahres-Frist im Blick behalten

    Wurde die Immobilie innerhalb der vergangenen zehn Jahre angeschafft und haben die Eigentümer nicht durchgehend im Eigentum gewohnt, kann ein Verkauf innerhalb der Familie einkommensteuerpflichtig sein. Das gilt unabhängig davon, dass Käufer und Verkäufer miteinander verwandt sind, denn für das Finanzamt zählt zunächst der Verkaufsvorgang an sich. Personen, die die sogenannte Spekulationsfrist unterschreiten, sollten den möglichen Veräußerungsgewinn frühzeitig überschlagen, statt sich auf die familiäre Konstellation zu verlassen. Ebenso empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, wie hoch die Spekulationssteuer bei Immobilien im individuellen Fall ausfallen würde, da sie den tatsächlich verbleibenden Veräußerungsgewinn schmälern kann.

    Neben diesen beiden Steuerarten kann bei einem Verkauf unter dem Marktwert zusätzlich Schenkungssteuer relevant werden. Wie hoch die persönlichen Freibeträge dabei ausfallen, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab und wird alle zehn Jahre neu gewährt.

    Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag Schenkungs- und Erbschaftsteuer
    Ehegatten und Lebenspartner 500.000 €
    Kinder und Stiefkinder 400.000 €
    Enkelkinder 200.000 €
    Geschwister, Nichten, Neffen 20.000 €

    Hinweis: Die Freibeträge dienen als erste Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

    Immobilienverkauf innerhalb der Familie unter Wert

    Ein Immobilienverkauf innerhalb der Familie unter Wert ist grundsätzlich zulässig und in der Praxis keine Seltenheit. Verkaufen Eltern ihr Haus deutlich günstiger an ihre Kinder als es ein fremder Käufer zahlen würde, betrachtet das Finanzamt die Differenz zwischen vereinbartem Preis und tatsächlichem Marktwert häufig als sogenannte gemischte Schenkung. Der Kaufvertrag wird dann steuerlich in zwei Teile zerlegt: einen entgeltlichen Kaufanteil und einen unentgeltlichen Schenkungsanteil. Übersteigt der geschenkte Anteil den persönlichen Freibetrag, wird auf den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer fällig.

    Neben der steuerlichen Seite lohnt sich auch ein Blick auf die familiäre Gerechtigkeit. Wird ein Kind bei einem Verkauf unter Wert bevorzugt, kann das bei einem späteren Erbfall zu Ausgleichsforderungen der Geschwister führen, etwa im Rahmen der Pflichtteilsergänzung. Eine unabhängige Immobilienbewertung schafft hier von Anfang an Klarheit über den tatsächlichen Marktwert und bildet die Grundlage für eine Preisfindung, mit der alle Beteiligten gut leben können.

    Handschlag zwischen Käufer und Makler über Kaufvertrag mit Hausmodell.

    Der Ablauf einer Immobilienübertragung innerhalb der Familie

    Nicht jede Immobilienübertragung innerhalb der Familie muss ein klassischer Verkauf sein. Abgesehen vom regulären Kaufvertrag kommen je nach familiärer Situation auch eine vollständige Schenkung, eine Schenkung mit Nießnutzungs- oder Wohnrecht für die übergebenden Eltern oder eine sogenannte vorweggenommene Erbfolge in Betracht. Bei Letzterer wird die Immobilie bereits zu Lebzeiten übertragen, häufig verbunden mit Ausgleichszahlungen an andere Kinder, um eine spätere Erbauseinandersetzung zu erleichtern.

    Welche Variante im Einzelfall passt, hängt von den familiären Zielen ab: Sollen vor allem Steuern gespart werden, sollen sich die Eltern ein Wohnrecht sichern, oder soll unter den Geschwistern von vornherein Gleichbehandlung hergestellt werden? Da hier steuerliche, familienrechtliche und erbrechtliche Fragen zusammenspielen, empfiehlt sich vor der notariellen Beurkundung eine Abstimmung mit einem Steuerberater und einem Notar. Isar Estate bringt Eigentümer bei Bedarf mit entsprechenden Partnern aus dem eigenen Netzwerk zusammen.

    Übergabe des Hausschlüssels nach erfolgreichem Immobilienkauf.

    So gelingt der Hausverkauf innerhalb der Familie

    Damit ein familieninterner Hausverkauf in München oder einer anderen Stadt nicht zur Belastungsprobe wird, hat sich in der Praxis eine klare Reihenfolge bewährt:

    1

    Immobilienbewertung: Unabhängige Immobilienbewertung als gemeinsame Verhandlungsgrundlage einholen.

    2

    Kommunikation: Familiäre Erwartungen und Ziele offen besprechen, bevor ein Preis feststeht.

    3

    Rechtliches: Steuerliche Auswirkungen mit einem Steuerberater frühzeitig klären. Außerdem sollte der Kaufvertrag durch einen Notar entworfen und beurkundet werden.

    4

    Ummeldung: Grundbucheintragung sowie Ummeldung von Versicherungen und Nebenkosten begleiten.

    Diese Struktur lässt sich unabhängig davon anwenden, ob Eltern an Kinder verkaufen, Geschwister eine Erbengemeinschaft für ein Haus auflösen oder eine Immobilie zwischen entfernteren Verwandten wechselt.

    Warum lohnt sich ein Makler auch beim Immobilienverkauf innerhalb der Familie?

    Weil sich Käufer und Verkäufer bereits kennen, verzichten viele Familien bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie bewusst auf einen Makler. Allerdings kann ein Hausverkauf ohne Makler mit Risiken und organisatorischem Aufwand einhergehen. Denn ein neutraler Immobilienmakler bringt eine marktgerechte Bewertung ein, die nicht von familiären Rücksichten beeinflusst ist, und übernimmt bei entsprechendem Maklervertrag auch die Preisverhandlung zwischen den Parteien. Das entlastet alle Beteiligten emotional, weil unangenehme Preisgespräche nicht direkt zwischen Eltern und Kindern oder unter Geschwistern geführt werden müssen. Darüber hinaus koordiniert ein erfahrener Makler die notwendigen Unterlagen, den Notartermin und die Kommunikation mit Banken, falls eine bestehende Finanzierung abgelöst werden muss.

    Wir begleiten Sie beim Hausverkauf innerhalb der Familie

    Neutrale Wertermittlung

    Wir ermitteln den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie und schaffen damit eine objektive Grundlage, auf die sich alle Familienmitglieder verlassen können.

    Diskrete Begleitung

    Familiäre Angelegenheiten bleiben bei uns vertraulich. Wir behandeln jedes Anliegen mit der gebotenen Zurückhaltung und Sorgfalt.

    Steuerliches und rechtliches Netzwerk

    Über unser Netzwerk aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren vermitteln wir bei Bedarf kompetente Ansprechpartner für Ihre individuelle Situation.

    Reibungslose Abwicklung bis zum Notartermin

    Bei Abschluss eines Maklervertrags begleiten wir Sie von der Bewertung über die Vertragsvorbereitung bis zur Beurkundung beim Notar.

    Porträt von Isar-Estate-Gründer Christian Dürr im Business-Anzug, sitzend auf einer Tischkante

    Bei unseren Immobilienmaklern in München stehen Sie und Ihre persönlichen Ziele im Mittelpunkt. Wir wahren die Privatsphäre Ihrer Familie und arbeiten mit seriösen Partnern zusammen. Unsere Strategie ist dabei stets effizient und transparent, damit Sie Ihre Immobilie gut vorbereitet in neue Hände geben können. Eine fundierte Bewertung ist für uns dabei keine Sonderleistung, sondern der selbstverständliche erste Schritt.

    Sprechen Sie mit unserem Team, wenn Sie Ihre Immobilie vermarkten oder verkaufen möchten. Lassen Sie Ihre Situation analysieren und erfahren Sie, welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt.

    Dipl.-Kfm. Christian Dürr
    Founder Isar Estate

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    FAQ zum Hausverkauf innerhalb der Familie

    Muss ein Hausverkauf innerhalb der Familie notariell beurkundet werden?

    Ja, wie bei jedem Immobilienverkauf schreibt das Gesetz auch beim Hausverkauf innerhalb der Familie eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags vor. Ohne diese Form ist der Vertrag unwirksam, unabhängig davon, wie eng Käufer und Verkäufer miteinander verwandt sind.

    Welche Steuern fallen beim Hausverkauf innerhalb der Familie an?

    Relevant sind vor allem die Grunderwerbsteuer, von der Verkäufe zwischen Ehegatten und in gerader Linie befreit sind, sowie eine mögliche Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn, wenn die Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht abgelaufen ist. Bei einem Verkauf unter Wert kann zusätzlich Schenkungssteuer entstehen.

    Ist ein Immobilienverkauf innerhalb der Familie unter Wert erlaubt?

    Ja, ein Verkauf unter Wert ist rechtlich möglich. Das Finanzamt bewertet die Differenz zum Marktwert jedoch häufig als gemischte Schenkung, für die die persönlichen Freibeträge gelten. Eine vorherige Immobilienbewertung schafft hier Transparenz für alle Beteiligten.

    Lohnt sich ein Makler, wenn ich ein Haus innerhalb der Familie verkaufe?

    Gerade weil sich die Parteien kennen, kann ein neutraler Makler wertvoll sein. Er sorgt für eine marktgerechte Preisfindung, übernimmt bei entsprechendem Maklervertrag die Verhandlung und nimmt damit Spannungen aus dem familiären Miteinander.

    Wie läuft ein Hausverkauf innerhalb der Familie rechtlich ab?

    Rechtlich unterscheidet sich der Hausverkauf innerhalb der Familie kaum von einem Verkauf an fremde Personen. Es wird ein Kaufvertrag geschlossen, der zwingend notariell beurkundet werden muss, damit die Übertragung im Grundbuch wirksam wird. Der Notar prüft dabei die Formalitäten, meldet den Vorgang dem Finanzamt und sorgt für die rechtssichere Eintragung des neuen Eigentümers. Ergänzend empfiehlt sich eine schriftliche Fixierung von Nebenabreden wie Wohnrecht oder Ratenzahlung, damit spätere Missverständnisse innerhalb der Familie vermieden werden.

    Disclaimer

    Despite careful research and checking of the sources, the author assumes no liability for the accuracy and completeness of the information presented. In case of unclear legal and tax questions, it is advisable to consult a lawyer and/or tax advisor for clarification.

    Author: Dipl.-Kfm. Christian Dürr